KINDESMISSBRAUCHVERHAFTETE TÄTER

15 Jahre lang die eigene Tochter missbraucht

Aus dem Bezirksgericht Zürich

tom. Die 8. Abteilung des Bezirksgerichts Zürich hat am Mittwoch gegen einen 58-jährigen angeklagten Schweizer Familienvater verhandelt, dem vorgeworfen wird, seine eigenen drei Töchter sexuell missbraucht zu haben. Das Urteil wird erst am Freitag bekanntgegeben. Auf Antrag der Geschädigtenvertreterin war die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen worden, Journalisten waren aber zugelassen. Die Anklage lautete auf mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern, mehrfache sexuelle Nötigung und mehrfache versuchte Vergewaltigung. Die Übergriffe auf die älteste Tochter hatten angefangen, als diese 6 Jahre alt war, und dauerten bis zu ihrem 21. Lebensjahr. Mit zunehmendem Alter begann das Mädchen Widerstand zu leisten. Dieser wurde aber – laut Anklage – «durch Einsätze der körperlichen Kräfte» des Vaters zunichtegemacht. In einer letzten Phase soll der Mann mehrmals pro Woche versucht haben, den Geschlechtsverkehr zu vollziehen, wobei ihm dies aber aufgrund der Gegenwehr der Tochter nicht gelang. Im Fall der beiden jüngeren Töchter blieb es – so die Anklage – bei unsittlichen Berührungen.

Nur zum Teil geständig

Vor Gericht räumte der Angeklagte die Übergriffe gegen die älteste Tochter ein, mit der Einschränkung, es sei nur einmal pro Woche passiert. Zudem habe er keine Gewalt angewendet. Er akzeptiere den Vorwurf, dass er gegen den Willen seiner Tochter gehandelt habe. – Wie er sein Handeln aus heutiger Sicht sehe? Es tue ihm ganz sicher leid, sagte er. «Ich hatte damals das Gefühl, dass sie nichts dagegen hatte. Aber ich sehe schon ein, dass es falsch war.» Als die vorsitzende Richterin wissen wollte, was ihn dazu gebracht hatte, solche Übergriffe überhaupt zu begehen, antwortete er: «Es war vielleicht, dass die Liebesbeziehung zu meiner Frau nicht immer geklappt hat.» Bei der Tochter sei er leichter zum Ziel gekommen. Die inkriminierten sexuellen Übergriffe gegenüber den beiden jüngeren Töchtern schloss der Angeklagte vor Gericht kategorisch aus. Es seien höchstens Spielereien oder Kitzeleien gewesen. Denn er habe die Sache «nicht ausweiten» wollen. Er sei sich nämlich bewusst gewesen, dass er mit der ältesten Tochter Verbotenes machte.

Nach Auffliegen der Missbräuche musste der Vater vor sieben Jahren die Wohnung der Familie auf Verlangen der Töchter verlassen und lebt seither, zeitweise arbeitslos, allein in bescheidenen finanziellen Verhältnissen. Erst Jahre später erstattete die älteste Tochter Anzeige gegen ihn. Diese sei völlig unerwartet gekommen, sagte er.

Vergewaltigungsversuch bestritten

Der Staatsanwalt verlangte eine Freiheitsstrafe von 7 Jahren und eine den Vollzug begleitende ambulante Massnahme. «Die Verantwortung wird der Ehefrau zugeschoben, es könnte einem schlecht werden, angesichts dieser Uneinsichtigkeit», erklärte er im Plädoyer. Die Geschädigtenvertreterin forderte eine Genugtuung von 25 000 Franken für die älteste Tochter sowie rund 73 000 Franken Schadenersatz. Der Verteidiger erachtete einen Teil der Taten als verjährt. Er beantragte zudem einen Freispruch vom Vorwurf der versuchten Vergewaltigung. Der Angeklagte habe sein «Probieren» immer rechtzeitig abgebrochen, bevor es zu einem strafrechtlich relevanten Versuch gekommen sei. Beim Strafmass plädierte der Verteidiger auf 3 Jahre Freiheitsstrafe, die Hälfte davon sei bedingt auszusprechen.

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