KINDESMISSBRAUCHVERHAFTETE TÄTER

18 Jahre nach Kindesmissbrauch vier Jahre Haft

Der 57-Jährige Angeklagte hat fünf Jahre lang die Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin missbraucht, die zu Beginn sechs Jahre alt gewesen war. Als er die in Sankt Augustin bei Bonn lebende Mutter und die drei Kinder verließ, war das Mädchen elf Jahre alt gewesen.

Trotz der glaubhaften Aussage des Opfers konnten dem Angeklagten
nur fünf Fälle konkret nachgewiesen werden. Wegen der lange zurückliegenden Zeit habe sich der fortlaufende Missbrauch in der Erinnerung des Opfers verschmolzen, hieß es in der Urteilsbegründung. Wie die heute 30-jährige als Zeugin formulierte, gehörte der Missbrauch zum Alltag – und hatte irgendwann dieselbe Routine wie Zähneputzen oder Haare kämmen. Der Angeklagte hatte sie damals zum Schweigen verpflichtet und ihr mit der Unterbringung in einem Kinderheim gedroht.

Als die Tochter sich später der Mutter anvertraute, glaubte diese ihr nicht und riet ihr dringend von einer Anzeige ab. Erst mit 27 Jahren – als Mutter von zwei eigenen Kindern – zeigte sie den Angeklagten an. Da die zehnjährige Verjährung bei Kindesmissbrauch erst ab dem 18. Lebensjahr einsetzt, konnte der Fall noch geahndet werden.

Der Angeklagte hat bis zum Schluss die Vorwürfe bestritten. Es seien ausschließlich Phantasiegebilde der heute 30-Jährigen, sagte er. Die Verteidigung hat angekündigt, das Urteil anzufechten.

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