Hannover
Die Taten soll Bernhard S.zwischen 2009 und 2013 vorwiegend in seinen Wohnungen – zunächst in Gehrden, dann in Barsinghausen – begangen haben, auch in einem Waldstück verging er sich an den Kindern. Zudem stellte der Mann Nacktfotos des Jungen ins Internet.
Da S. seine Taten gestand, ging die Beweisaufnahme am Donnerstag zügig über die Bühne. So konnten am ersten Verhandlungstag auch schon die Plädoyers gehalten werden. Dabei forderte die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von acht Jahren, Holger Nitz als Verteidiger des 30-Jährigen eine Haftstrafe von sechs Jahren. Die betroffenen Kinder und ihre – getrennt lebenden – Eltern treten als Nebenkläger auf; ihr Rechtsanwalt Steffen S. Trump schloss sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Der mögliche Strafrahmen bewegt sich zwischen einem Jahr und 15 Jahren Haft.
Die Jugendkammer 2 unter Vorsitz von Richterin Monika Thiele hatte die Öffentlichkeit von dem Verfahren ausgeschlossen. Die schutzwürdigen Interessen der Verfahrensbeteiligten, insbesondere der Kinder, seien höher zu bewerten als eine detailreiche Berichterstattung über die Missbrauchsfälle. Doch sind etliche Umstände der Verbrechenbekannt, auch aufgrund der Tatsache, dass der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte schon vor der Polizei ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte.