Der 34-Jährige soll zwei elf und zwölf Jahre alte Brüder in Chats dazu animiert haben, immer extremere sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen und ihm entsprechende Fotos und Videos zuzusenden. Dafür soll er den in Idar-Oberstein wohnenden Jungen Amazon-Gutscheine, Handy-Guthaben und andere Geschenke gemacht haben. Einmal soll er sich auch mit einem der beiden Jungen getroffen und diesen sexuell missbraucht haben.
Insgesamt wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten 42 Straftaten vor. Den Ermittlungen zufolge hatte der 34-Jährige im Frühjahr 2015 über Facebook Kontakt zu den damals elf und zwölf Jahre alten Brüdern aufgenommen. Danach soll er die Chat-Kommunikation gezielt auf das Thema Sex gelenkt und sie aufgefordert haben, ihm Fotos von ihren Genitalien zu schicken. Dafür habe er ihnen erst 30 und dann 60 Euro versprochen. Laut Anklage wollte er die Aufnahmen über so genannte Fake Accounts im Internet verbreiten.
Im Verlauf der mehr als eineinhalb Jahre dauernden Chat-Kommunikation, die häufig spätabends oder nach Mitternacht stattfand, soll er die Jungen zu immer extremeren sexuellen Handlungen aufgefordert haben, die auch mit Selbstverletzungen verbunden waren. Um sie zu animieren, soll er ihnen wiederholt entsprechende pornografische Beispielfotos gesandt haben. Wenn ihre Fotos oder Videos seinen Hardcore-Ansprüchen genügten, sollte sie dafür einen Gutschein bekommen. Bei der letzten angeklagten Tat soll er zudem einen der Jungen aufgefordert haben, sexuelle Handlungen an seinem Bruder vorzunehmen.
Im Februar vergangenen Jahres kam es dann zur ersten und einzigen nicht-virtuellen Begegnung. Bei dem Treffen in einem Wäldchen bei Idar-Oberstein soll der Angeklagte dem älteren Bruder ein iPhone im Wert von 600 Euro geschenkt und diesen anschließend mehrfach missbraucht haben.
Im August nahm die Polizei den 34-Jährigen bei einer mehrstündigen Durchsuchung in Hann.Münden fest und setzte damit dem Treiben ein Ende. Die Fahnder stellten unter anderem sechs Mobiltelefone, fünf Festplatten, drei Tablets, fünf Computer sowie diverse USB-Sticks und andere digitale Speichermedien sicher. In dem Zusammenhang ist auch noch ein weiteres Verfahren gegen einen 50-Jährigen anhängig, hier sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war der 34-Jährige schon einmal wegen sexuellen Missbrauchs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr mit Bewährung verurteilt worden. Zur Tatzeit habe er noch unter Bewährung gestanden. Nach seiner Festnahme am er zunächst in Untersuchungshaft, inzwischen ist er im Maßregelvollzug untergebracht. Ein vorläufiges psychiatrisches Gutachten kommt zu dem Schluss, dass sich der Angeklagte zur Tatzeit im Zustand verminderter Schuldfähigkeit befunden haben könnte, so dass auch eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt.