Uncategorised

36 Monate Gefängnis wegen Missbrauchs von Ferienkind

ekk. Ein 62-jähriger Schweizer ist vom Bezirksgericht Horgen wegen mehrfacher sexueller Nötigung, mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern sowie mehrfacher falscher Anschuldigung zu einer Gefängnisstrafe von 36 Monaten verurteilt worden. Ausserdem ordnete das Gericht eine ambulante Massnahme während des Strafvollzugs an. Dem geschädigten Mädchen muss der Mann 15 000 Franken bezahlen. Die 57-jährige Ehefrau des Verurteilten, die wegen Gehilfenschaft angeklagt war, wurde freigesprochen.

Beim Ehepaar waren in den vergangenen Jahren jeweils ausländische Ferienkinder zu Besuch, die eine Stiftung vermittelt hatte. Mit einem dieser Kinder, einem heute 17-jährigen Mädchen aus der Ex-DDR, unterhielt der Mann eine sexuelle Beziehung. Er gab vor dem Bezirksgericht Horgen zu, dass es 1997, 1998 und 1999 mit dem damals zwischen 12 und 14 Jahre alten Kind zu sexuellen Handlungen gekommen sei. Hingegen bestritt er, das Mädchen genötigt zu haben (NZZ 7. 2. 02). Der Bezirksanwalt hatte gefordert, der 62-Jährige sei zu einer Freiheitsstrafe von 50 Monaten zu verurteilen.

Für die Frau hatte er eine bedingte Gefängnisstrafe von 7 Monaten verlangt. In der Anklage hatte es geheissen, die Frau habe es entgegen ihrer Fürsorgepflicht unterlassen, das Gastkind vor den Straftaten zu schützen. Das Mädchen übernachtete manchmal mit dem Mann im Schlafzimmer der Eheleute, während die Frau die Nacht im Gästezimmer verbrachte. Die nun freigesprochene Ehefrau erhält eine Entschädigung von 5600 Franken. Das Urteil liegt erst im Dispositiv vor, die schriftliche Begründung steht noch aus.

Bezüglich der mehrfachen falschen Anschuldigung ordnete das Bezirksgericht Horgen an, der Verurteilte müsse zwei Drittpersonen – einem «Blick»-Reporter und einer Wirtin – einen Schadenersatz von rund 4000 beziehungsweise rund 5000 Franken sowie eine Prozessentschädigung von je 2000 Franken bezahlen. Der Reporter und die Wirtin hatten der Kantonspolizei Zürich Anfang 1998 Feststellungen zugetragen, die einen Verdacht gegen den 62-jährigen Schweizer ergaben. Eine entsprechende Strafuntersuchung wurde im August 1998 jedoch wieder eingestellt. In der Folge strengte der Verdächtigte gegen den Reporter und die Wirtin ein Ehrverletzungsverfahren an, das mit einem Vergleich endete. Jetzt hielt das Gericht dem 62-Jährigen vor, die beiden Informanten wider besseres Wissen beschuldigt zu haben. Die Strafuntersuchung wurde im Jahr 2000 wieder aufgenommen, nachdem sich das Mädchen in Berlin an die Behörden gewandt und die sexuellen Handlungen geschildert hatte.

Related Articles

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

Back to top button
Close