
Hanau/Großkrotzenburg. Die Anklageschrift, die Staatsanwältin Andrea Güde an diesem Morgen vor der 2. Großen Strafkammer des Hanauer Landgerichts vorträgt, liest sich wie die Zusammenfassung eines Martyriums, das ein Mädchen in Großkrotzenburg jahrelang durchlitten haben soll.
von Thorsten BeckerWeit über eine Stunde verliest die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt die insgesamt 181 angeklagten Verbrechen und Vergehen: schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, Missbrauch von Schutzbefohlenen, Herstellung, Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie. Das alles soll in einem Zeitraum von fast 15 Jahren geschehen sein.
Staatsanwältin Güde hat kaum Zeit zum Luftholen. Denn was die Fahnder und Ermittler der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität (ZIT) auf den Rechnern, Speichermedien und Smartphones des 37-jährigen Angeklagten gefunden haben, ist eine unvorstellbar lange Liste von Abscheulichkeiten.
Als „Spiel um Süßigkeiten“ getarnt
Über viele Jahre hinweg soll er seine Stieftochter regelmäßig schwer missbraucht haben. Bereits 2003, als das Opfer noch eine kleines Kind war, soll sich der Stiefvater an ihr vergangen und seine Verbrechen perfide als „Spiel um Süßigkeiten“ getarnt – und daraus auch noch kinderpornografisches Material hergestellt haben.
„Er hat seine Machtstellung als Familienvater ausgenutzt“, formuliert es Güde und stellt fest: „Der Angeklagte ist dabei immer nach dem gleichen Muster vorgegangen.“ Ein weiterer besonders ekelhafter Vorwurf: Um das Kind gefügig zu machen, soll er in die Rolle einer angeblichen Brieffreundin geschlüpft sein. Später habe er dem Mädchen schriftliche Anweisungen erteilt, wie es sich zu verhalten habe.
Machte Opfer „sexuell gefügig”
Der Teilzeitarbeiter, der als Beruf „Hausmann“ angibt, soll später seine Taktik geändert haben, als sich das Mädchen mehr und mehr gegen die schweren sexuellen Übergriffe gewehrt habe.
„Die Erlaubnis, zu Partys gehen zu dürfen und dies vor der Mutter zu verschweigen, war an Forderungen geknüpft“, so die Staatsanwältin. So habe der Angeklagte den Teenager „sexuell gefügig gemacht.“ Sogar als angeblicher Arbeitgeber soll er sich am Telefon ausgegeben haben.
Haftbefehl bei der zweiten Hausdurchsuchung
Das alles soll dann in einem Abgrund gegipfelt sein: Er drohte dem Mädchen, die früher gemachten Pornofotos zu veröffentlichen.
Doch die Ermittler kommen dem 37-Jährigen schließlich auf die Schliche. Bei einer Hausdurchsuchung in Großkrotzenburg wird umfangreiches kinderpornografisches Material sichergestellt. Im Laufe der Ermittlungen stoßen die Fahnder dann darauf, dass es sich auf einigen der abscheulichen Fotos offenbar um die Stieftochter handelt. So kommen die Fahnder bei der zweiten Hausdurchsuchung gleich mit einem Haftbefehl.
Bei Verurteilung droht eine
Der 37-jährige nimmt die lange Liste schier unfassbarer Taten regungslos, fast stoisch hin. Seit September vergangenen Jahres sitzt er in Untersuchungshaft und muss sich nun verantworten.
Sollten sich die schweren Vorwürfe bewahrheiten, droht ihm eine hohe Freiheitsstrafe, denn alleine der schwere sexuelle Missbrauch von Kindern wird nach vom Gesetz mit einer Freiheitsstrafe von zwei bis zu 15 Jahren geahndet.
Videovernehmung des Opfers möglich
Am ersten Verhandlungstag zeichnet sich jedoch eines ab: Dem mutmaßlichen Opfer könnte eine Aussage vor Gericht – und damit ein erneutes Martyrium – erspart bleiben. Denn die 2. Jugendkammer unter dem Vorsitz von Landgerichtspräsidentin Susanne Wetzel kann offenbar auch auf eine Videovernehmung der jungen Frau zurückgreifen.
Dieses Signal geben am Ende des ersten Verhandlungstags auch die beiden Pflichtverteidiger des 37-Jährigen, die ebenso eine Aussage des Angeklagten am zweiten Verhandlungstag in den Raum stellten.
Der Prozess wird am heutigen Dienstag vor dem Landgericht fortgesetzt.
ZIT-Staatsanwältin als AnklagevertreterinDas Verfahren vor dem Landgericht Hanau wird von der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität (ZIT) betrieben. Die Zentralstelle besteht seit 2010 und ist eine Außenstelle der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt mit Sitz in Gießen. Dort bearbeiten zehn Staatsanwälte die Fälle. Die ZIT ist nach eigenen Angaben erster Ansprechpartner des Bundeskriminalamtes für Internetstraftaten bei noch ungeklärter örtlicher Zuständigkeit in Deutschland oder bei Massenverfahren gegen eine Vielzahl von Tatverdächtigen bundesweit. Als operative Zentralstelle bearbeitet die Zentralstelle aufwändige und umfangreiche Ermittlungsverfahren aus den bereichen Kinderpornografie und sexueller Missbrauch von Kindern, Darknet-Kriminalität sowie Cyberkriminalität (Hackerangriffe, Datendiebstahl und Computerbetrug). thb