KINDESMISSBRAUCH

4 Jahre Freiheitsstrafe für Missbrauch der Tochter

Aus dem Bezirksgericht Zürich

tom. Das Bezirksgericht Zürich hat den 58-jährigen Schweizer Familienvater, der während 15 Jahren seine Tochter missbrauchte (NZZ 13. 12. 07), zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern, mehrfacher sexueller Nötigung und mehrfacher versuchter Vergewaltigung verurteilt. Der Prozess fand am Mittwoch statt, das Urteil wurde am Freitag bekannt. Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von 7, der Verteidiger eine solche von 3 Jahren beantragt. Vom Gericht wurde zudem eine ambulante, vollzugsbegleitende Massnahme angeordnet. Die Tochter erhielt eine Genugtuung von 25 000 Franken sowie Schadenersatz von 73 715 Franken für Lohnausfall und 10 000 Franken für Ausbildungskosten zugesprochen, was den Anträgen ihrer Rechtsvertreterin entsprach. Eine zweite Tochter, die ebenfalls sexuell belästigt worden war, erhielt eine Genugtuung von 10 000 Franken.

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