Der langjährige Pfarrer von Uznach ist wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind und mehrfacher sexueller Nötigung zu 4½ Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Dies gab das sankt-gallische Kreisgericht Gaster und See am Mittwoch bekannt. Am Prozess von letzter Woche hatte der Staatsanwalt eine Bestrafung mit 5 Jahren Zuchthaus gefordert; der Verteidiger des 64-jährigen katholischen Priesters plädierte für 3½ Jahre Zuchthaus (NZZ 4. 7. 03). Der Pfarrer ist geständig, über viele Jahre hinweg etwa einmal wöchentlich sexuelle Handlungen mit drei Knaben einer befreundeten Familie begangen zu haben. Wegen der Verjährung wurde am Gericht nur noch der Fall des jüngsten Knaben beurteilt, dessen Missbrauch bis 1997 anhielt.
Kennen gelernt hatte der Pfarrer die drei Knaben 1985 in einem Jungwacht-Lager, wo deren Eltern kochten. In der Folge übernachteten die drei Brüder regelmässig im Pfarrhaus. Anfangs liess sich der Pfarrer von den Buben den Rücken streicheln, zuletzt stimulierte er die Kinder mit dem Mund bis zum Samenerguss. Der Älteste konnte die sexuellen Avancen abwehren, der mittlere und der jüngste der drei Brüder hingegen wurden jahrelang missbraucht. Teilweise wurden die Kinder vom Pfarrer gedrängt, Alkohol zu trinken, um sie gefügig zu machen. Das Gericht kommt in seinem summarisch begründeten Urteil zum Schluss, dass das Verschulden des Angeklagten sehr schwer wiege.
Als straferhöhend wird im Urteil unter anderem die Ausnützung einer erheblichen Vertrauensbeziehung angeführt. Der Pfarrer gehörte quasi zur Familie, verbrachte mit ihr viele Ferien und war zudem Firmpate des jüngsten Sohnes. Die drei Brüder, die in einfachen Verhältnissen lebten, überhäufte er mit Geschenken und Geldbeträgen. So gab er dem Jüngsten zum 16. Geburtstag 10 000 Franken – was dieser als Schweigegeld empfand. Als strafmildernd wertete das Gericht die leicht verminderte Zurechnungsfähigkeit, die der psychiatrische Gutachter vor allem wegen der Alkoholsucht attestierte. Neben der Zuchthausstrafe ordnete das Gericht eine ambulante Psychotherapie an. An der Gerichtsverhandlung hatte sich der Angeklagte bereit erklärt, dem Geschädigten eine Genugtuung von 50 000 Franken zu zahlen. Daneben wird er jetzt vom Gericht verpflichtet, den weiteren Schaden zu übernehmen, der durch sein strafbares Verhalten entsteht. Darunter fallen insbesondere Lohnausfälle und Therapiekosten für das Opfer.
Seit April 2002 befindet sich der katholische Priester im vorzeitigen Strafvollzug. In der Massnahmen-Anstalt fühle er sich wohl und geborgen, hatte er an der Gerichtsverhandlung gesagt. Ihm zustehende Urlaubstage habe er deshalb nicht in Anspruch genommen.