Der Angeklagte windet sich und windet sich. Immer wieder versichert er: „An den Vorwürfen, da ist nichts dran. Wir haben nur Blödsinn gemacht, getobt, dabei kam es schon mal zu Berührungen.“ Mehr will der Lkw-Fahrer Axel von K. (53) vor dem Hamburger Landgericht zunächst nicht eingestehen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm „schweren sexuellen Missbrauch an Kindern“ vor. Er soll sich an drei Mädchen, darunter seine elfjährige Tochter, vergangen haben.
Im ruhigen, sachlichen Ton versucht der Vorsitzende Richter den betroffenen jungen Mädchen eine weitere Qual zu ersparen: die Aussage vor Gericht. Seine Mahnung: „Sollte an den Vorwürfen etwas dran sein, sind solche Auftritte nicht nur für die Kinder, sondern auch für den Angeklagten schrecklich.“ Außerdem, so das Versprechen des Gerichts, winkt bei einem Geständnis ein erheblicher Strafnachlass.
Nach etwa zwei Stunden räumt der Angeklagte schließlich doch fünf der Vorwürfe ein, so wie sie von der Staatsanwaltschaft vorgetragen wurden. Danach war es doch zu unsittlichen Berührungen gekommen. „Haben Sie einen Hang zu Kindern?“, möchte der Vorsitzende Richter wissen. Das verneint der Lkw-Fahrer entschieden: „Ich brauchte ein paar Kuscheleinheiten“, erklärt er. „Bedingt durch Alkoholgenuss, bin ich leider über das Ziel hinaus geschossen“, entschuldigt er sich.
Passiert sei das alles in einer Phase seines Lebens, in der er über 16 Stunden am Tag gearbeitet habe und in der seine Frau mit anderen Männern fremdgegangen sei. Der Angeklagte: „Ich war physisch und psychisch am Ende. Damals habe ich nicht getrunken, ich habe gesoffen.“ Seine Kraft habe nicht für eine Scheidung gereicht.
Auf Nachfrage des Richters bestätigt der Lkw-Fahrer, dass er jeden Morgen, nach sehr wenig Schlaf und mit sehr viel Restalkohol im Körper, immer wieder auf den „Bock“ gestiegen und über die Autobahnen gefahren sei. Auch als er das Vertrauen der Kinder ausnutzte, habe er sehr viel Alkohol im Blut gehabt. Zu den intimen Berührungen kam es unter anderem nach einem Waldspaziergang, als er die Mädchen nach Zecken durchsuchte und in seiner Wohnung, nachdem seine Tochter ihn gefragt hatte: „Papa, wie werden Kinder gemacht?“
Der Prozess wird fortgesetzt. Aber welche Strafe den 53-Jährigen am Ende erwartet, hat der Richter gleich zu Beginn klargestellt: „Die Frage der Bewährung steht nicht im Raum.“