
Anzeige Für schweren sexuellen Kindesmissbrauch hat das Kieler Landgericht am Mittwoch einen 54-jährigen Mann zu vier Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Insgesamt hielt die Jugendstrafkammer 16 sexuelle Übergriffe für erwiesen, drei davon wertete das Gericht als schwer, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Becker. Laut Urteil missbrauchte der Angeklagte in einer Kieler Kleingartenkolonie erst ein anfangs achtjähriges Mädchen in einem Zeitraum von über dreieinhalb Jahren. Als das Kind 2017 wegzog, suchte er sich ein neues Opfer. Er filmte die Taten mit seinem Handy Diesmal flog der Angeklagte sofort auf, sagte Becker. Die Siebenjährige offenbarte sich Ende August 2017 unmittelbar nach der Tat der Mutter, die sofort Strafanzeige stellte. Der 54-Jährige kam in Untersuchungshaft, die auf die Gesamtstrafe angerechnet wird. Anzeige Der Angeklagte drängte demnach die anfangs Achtjährige in einem Kieler Kleingartenverein immer wieder zu sexuellen Handlungen. Die Taten filmte und fotografierte er mit seinem Handy. Der hagere und deutlich älter wirkende 54-Jährige saß bei der Urteilsverkündung weinend und mit beiden Händen vor dem Gesicht auf der Anklagebank. Er hatte gleich zum Prozessauftakt ein volles Geständnis abgelegt. Die Öffentlichkeit war dabei zum Schutz der Intimsphäre von Opfern und Täter ausgeschlossen. Verteidiger will Revision prüfen Becker betonte, dass der Angeklagte mit dem Geständnis nur gerettet habe, was noch zu retten war. Ohne Geständnis wäre die Strafe um einiges höher ausgefallen, wie er sagte. Denn der Mann sei bereits durch das bei ihm sichergestellte Handy und die darauf gespeicherten Fotos und Videos überführt. Anzeige Die Staatsanwältin hatte fünf Jahre und vier Monate gefordert, der Verteidiger maximal dreieinhalb Jahre. Er will zur Höhe der Strafe Revision prüfen, sagte er. Der Kammervorsitzende hatte aber in seinem Urteil ein geringeres als das verhängte Strafmaß als unangemessen bezeichnet. Lesen Sie auch Kinderschänder vor Gericht Unfähig zur Reue