KINDESMISSBRAUCHVERHAFTETE TÄTER

6 Jahre Zuchthaus für pädophilen Lehrer

Als sehr schwer hat das Obergericht am Montag das Verschulden eines Lehrers eingestuft, der in den Kantonen Zürich und Thurgau insgesamt drei Schülerinnen im vorpubertären Alter während des Schulunterrichts sexuell missbraucht hatte. Ein 8-jähriges Mädchen aus dem näheren Bekanntenkreis hatte er sogar während anderthalb Jahren mehrfach vergewaltigt. Im Gegensatz zur Vorinstanz zeigte sich der Angeklagte an der gestrigen Verhandlung vollumfänglich geständig. Mit teilweise unterschiedlichen Erwägungen kam das Obergericht schliesslich zum selben Strafmass wie das Bezirksgericht Zürich. Wegen mehrfacher Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung und mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern wurde der Angeklagte zu 6 Jahren Zuchthaus verurteilt, mit ambulanter Therapie während des Strafvollzugs.

Unter Ausschluss der Medien

Zudem wurde der pädophile Lehrer zur Zahlung einer Genugtuungssumme von insgesamt 45 000 Franken verpflichtet. Auf Wunsch eines Opfers waren am Obergericht die Öffentlichkeit und die Pressevertreter ausgeschlossen. Das Urteil wurde den Medien im Anschluss an die Verhandlung erläutert. Die Anträge der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung lauteten 8 Jahre Zuchthaus beziehungsweise 3½ Jahre Gefängnis.

Wie der Gerichtsvorsitzende ausführte, war bei der Urteilsberatung neben dem Strafmass insbesondere die Frage zur Diskussion gestanden, ob die Massnahme in Form einer ambulanten Psychotherapie während des Strafvollzugs vorgenommen werden kann oder ob der Vollzug der Zuchthausstrafe zugunsten einer Psychotherapie aufgeschoben werden müsse. Auf Verlangen der Verteidigung wurde hiezu ein psychiatrisches Ergänzungsgutachten erstellt. Darin kam der Gutachter zum Schluss, die pädophile Persönlichkeitsstörung des Angeklagten könne ohne weiteres während des Strafvollzugs behandelt werden.

Schülerinnen beim Vorlesen betastet

Vor dem Bezirksgericht hatte der Angeklagte ausgesagt, er habe sich zum Zeitpunkt der Taten – die sich über mehrere Jahre erstreckten – in einer schwierigen Situation befunden (NZZ 11. 12. 04). Niemand habe ihn gemocht, alle hätten an ihm herumgenörgelt, und die Partnerin sei ihm davongelaufen. Bei den sexuellen Missbräuchen von Schülerinnen ist der pädophile Lehrer immer gleich vorgegangen. In den Schulzimmern hatte er eine abgetrennte Leseecke eingerichtet. Dort mussten sich die betroffenen Mädchen zwischen seine Beine setzen, und während sie aus einem Buch vorlasen, betastete er sie. Im Falle des mehrfach vergewaltigten, 8-jährigen Mädchens aus dem Bekanntenkreis versprach er diesem jeweils fünf Franken für das Sparkässeli. Der Fall flog erst auf, als in der Wohnung des Lehrers pornographische Fotos des Opfers gefunden wurden.

Ohne mindernde Umstände wäre das Strafmass höher als die 6 Jahre Zuchthaus ausgefallen, sagte der Vorsitzende des Obergerichts. Insbesondere das Geständnis – obwohl es sehr spät erfolgte – und die sogenannt tätige Reue fielen strafreduzierend ins Gewicht. Der Angeklagte hat die Genugtuungszahlungen – 30 000 Franken für das vergewaltigte Mädchen und je 5000 Franken für die missbrauchten Schülerinnen – bereits geleistet. Aus dem Schuldienst ist der Lehrer entlassen worden, bis zum Antritt der Zuchthausstrafe hatte er als Zeitungsverträger gearbeitet.

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