Ein 66 Jahre alter Mann, dem seit Anfang Juli wegen des Vorwurfs des Kindesmissbrauchs vor dem Landgericht Osnabrück der Prozess gemacht wird, hat die Taten im Wesentlichen gestanden. Das teilte sein Anwalt auf Anfrage von NDR 1 Niedersachsen mit. Die Äußerungen des Mannes fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt – zum Schutz der Persönlichkeitsrechte des Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Rentner vor, in einem Waisenhaus im westafrikanischen Togo mindestens fünf Kinder sexuell missbraucht zu haben. Laut Anklageschrift soll er im Zeitraum von Januar 2016 bis Februar 2018 in dem Waisenhaus die Opfer vergewaltigt haben. Das jüngste Mädchen soll zum Zeitpunkt der Taten zwei Jahre alt gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft geht von mindestens 41 Fällen aus.
Ausflüge mit Kindern von Behörden genehmigt
Der Angeklagte aus dem südlichen Landkreis Osnabrück war im Februar kurz nach seiner Rückkehr aus dem westafrikanischen Land festgenommen worden. Er soll mehrere Male dorthin gereist sein und durch private Bekannte Kontakte zu einem Waisenhaus bekommen haben. Von den örtlichen Behörden erhielt der Mann offenbar die Erlaubnis, mit den Kindern Ausflüge zu unternehmen. Dabei soll er dann mindestens fünf von ihnen schwer sexuell missbraucht haben.
Anzeige aus dem Familienkreis führte zur Festnahme
Der mutmaßliche Straftäter soll der Anklage zufolge seine Taten zudem gefilmt und fotografiert haben. Wie jetzt ebenfalls bekannt wurde, führte eine Anzeige aus dem Umfeld der Familie zur Festnahme des 66-Jährigen. Auf dem Computer des Mannes fanden die Ermittler mehr als 11.000 kinderpornografische Dateien. Zahlreiche Bilder und Videos sollen laut Staatsanwaltschaft den Missbrauch der Kinder ausführlich zeigen. Bislang sind sieben weitere Termine angesetzt. Das Urteil fällt voraussichtlich Ende August.
Anklage: Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit abgelehnt
Der Anwalt des Angeklagten hatte beim Prozessauftakt vor der Verlesung der Anklageschrift einen Antrag, die Öffentlichkeit wegen intimer Details aus dem Sexualleben des 66-Jährigen auszuschließen. Die Strafkammer lehnte das nach einer Beratung ab. Die Richterin begründete ihr “Nein” damit, dass schwere Kriminalfälle Teil der Zeitgeschichte seien und die Öffentlichkeit ein Aufklärungsinteresse habe. Dies stehe über dem Einzelinteresse des Angeklagten. Der Anwalt hatte im Anschluss angekündigt, weitere Anträge auf Ausschluss einbringen zu wollen.