KINDESMISSBRAUCH

Acht Jahre Haft für Soldaten wegen Kindesmissbrauchs

Revision möglich

Auf Sicherungsverwahrung, wie sie die Staatsanwaltschaft und die Vertreterin der Nebenklage gefordert hatten, verzichtete das Landgericht. Es fehle die rechtliche Grundlage für diese Maßnahme, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin zur Begründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die am Prozess Beteiligten haben nach Angaben des Gerichts eine Woche Zeit, Revision einzulegen.

Festgenommen wurde der Soldat im vergangenen Oktober in der Kaserne der deutsch-französischen Brigade in Illkirch-Graffenstaden bei Straßburg im Elsass. Er sitzt seither in Untersuchungshaft. Nach Angaben des Heeres ist er vorläufig vom Dienst freigestellt und darf keine Uniform mehr tragen.

Prozess gegen die Mutter im Juni

Der 50-Jährige hatte gestanden, den Jungen im vergangenen Jahr zweimal vergewaltigt und dafür Geld gezahlt zu haben. Die Mutter des Jungen (48) und der Stiefvater (39) seien dabei gewesen. Auch sie missbrauchten das Kind, wie das Gericht feststellte. Mehr als zwei Jahre lang hatten sie den Jungen im Internet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen. Die Taten wurden gefilmt und die Aufnahmen an andere Personen weitergeleitet. Der Prozess gegen die Mutter und ihren Lebensgefährten beginnt am 11. Juni in Freiburg.

Der Missbrauch war vor vier Monaten bekannt geworden. Es sollen weitere Prozesse folgen. Insgesamt gibt es acht Tatverdächtige, von denen jeder einzeln angeklagt ist. Vor einem Monat hatte das Freiburger Landgericht einen 41-Jährigen deutschen Gelegenheitsarbeiter zu zehn Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Es war das erste Urteil in dem Fall.

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