2 Minuten Kindesmissbrauch in Düsseldorf : Achteinhalb Jahre Haft für pädophilen Koch Der einschlägig vorbestrafte Koch aus Düsseldorf stand zwei Jahre nach dem ersten Verfahren erneut wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung vor Gericht, nun ist das Urteil gefallen. Foto: dpa/Federico Gambarini ONL-REG-KOCH-28092018 Bei dem pädophilen Koch, der vor zwei Jahren in Düsseldorf für Entsetzen sorgte, handelt es sich um einen notorischen Serientäter. Nun wurde seine Haftstrafe deutlich erhöht. Teilen Tweeten Weiterleiten Drucken Ein einschlägig vorbestrafter pädophiler Koch ist in Düsseldorf wegen schweren Kindesmissbrauchs und Vergewaltigung zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Zudem ordnete das Landgericht am Freitag die unbefristete Unterbringung des 37-Jährigen in einer geschlossenen Psychiatrie an. Der Angeklagte hatte gestanden, Kinder missbraucht und in einem Fall vergewaltigt zu haben. Die Taten erstreckten sich über einen Zeitraum von 20 Jahren. Der Deutsche hatte bereits vor zwei Jahren für Entsetzen gesorgt, als er einen Jungen aus der Schweiz nach Düsseldorf gelockt und sich an ihm vergangen hatte. Dafür war er zu fünf Jahren Haft plus Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie verurteilt worden. Diese Strafe ist im neuen Urteil enthalten. Um die Opfer zu schützen, hatte das Gericht die Öffentlichkeit vom Prozess weitgehend ausgeschlossen, so auch am Freitag für die Urteilsbegründung. 2016 hatte ein Spezialeinsatzkommando den Schweizer Jungen in Düsseldorf nach acht Tagen aus der Gewalt des Kochs befreit. Zuvor hatte das Bundeskriminalamt die Internet-Adresse des Mannes in Düsseldorf geortet. Als Administrator des Onlinespiels Minecraft hatte er sich in einem Chat-Bereich unter einem Pseudonym das Vertrauen des Kindes erschlichen und ihn gezielt mit Vergünstigungen bedacht, bevor er ihn in der Schweiz abgeholt und nach Düsseldorf in seine Wohnung gebracht hatte. „Cyber-Grooming“ nennen Experten solche Umtriebe im Netz, bei denen Kinder von Pädo-Kriminellen mit Lob und Komplimenten umgarnt werden. Experten von „Jugendschutz.net“ hatten daraufhin vor der unbeobachteten Kommunikation von Kindern im Internet gewarnt. Riskante Funktionen wie der Erhalt von Privatnachrichten und die Einsehbarkeit des Profils sollten eingeschränkt sein, empfahlen sie. Nun waren 22 weitere Missbrauchsfälle verhandelt worden, wegen 20 wurde er schuldig gesprochen. Ein Opfer hatte sich gemeldet, als es vom Fall des Schweizer Jungen aus den Medien erfahren und seinen Peiniger wiedererkannt hatte. So hatte der Koch schon als 14-Jähriger in einem Kinderheim eine Siebenjährige vergewaltigt. Als 18-Jähriger hatte er sich mehrfach an einem 13-Jährigen vergangen. Zwischen 2007 und 2015 folgten weitere Taten gefolgt. Insgesamt habe es sich um sechs weitere Opfer gehandelt, sagte Nebenklage-Vertreter Wolfgang Steffen. Der Koch war als Heimkind aufgewachsen und hatte ausgesagt, als Kind selbst missbraucht worden zu sein. Ein Gutachter hatte dem inzwischen 37-Jährigen bereits eine sogenannte Kernpädophilie attestiert, von der eine hohe Rückfallgefahr ausgeht. Sie gilt als kaum therapierbar. (dpa)
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