Blick in den Gerichtssaal am Hirschengraben in Zürich: Das Obergericht kommt zum selben Schluss wie die Vorinstanz und bestätigt deren Schuldspruch samt der teilbedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten.
Christoph Ruckstuhl / NZZ
Zweimal bereits – einmal in den 1990er Jahren und einmal in der ersten Hälfte des vergangenen Jahrzehnts – war der heute 53-jährige Schweizer wegen sexueller Handlungen mit Jugendlichen unter 16 Jahren verurteilt worden. Dass ihn das Bezirksgericht Bülach im August 2018 ein drittes Mal wegen Missbrauchs von Minderjährigen verurteilte, wollte er aber auf keinen Fall hinnehmen, und er ging in die Berufung.
Während es sich bei den früheren Opfern um adoleszente Knaben gehandelt hatte, wurden dem Mann im jüngsten Fall sexuelle Handlungen mit einem zum Zeitpunkt der Delikte zwischen 14 und 15 Jahre alten Mädchen zur Last gelegt. Der vom Beschuldigten während des Bülacher Prozesses zornig vorgebrachte Einwand, dass er doch schwul sei und deshalb gar nicht auf die sexuellen Reize eines Mädchens reagieren könne, stiess bei den Richtern auf taube Ohren.
Liebesbedürftigkeit ausgenützt
Das Bezirksgericht Bülach befand den nach einem Unfall arbeitsunfähig gewordenen früheren Besitzer eines kleinen Baugeschäfts schuldig, die damalige Nachbarstochter mehrmals zu Oralsex bewogen oder diesen zumindest zugelassen zu haben. Er habe dabei die Liebesbedürftigkeit des ohne den leiblichen Vater und als jüngstes von sechs Kindern aufgewachsenen Mädchens ausgenutzt.
Der Mann, der gleichfalls aus zerrütteten Familienverhältnissen stammt und sich nie akzeptiert oder gar geliebt gefühlt hatte, und das Mädchen entwickelten ein enges Verhältnis. Das Kind übernachtete mit dem Wissen und Einverständnis der Mutter regelmässig beim Nachbarn. Die beiden kuschelten sich beim Fernsehen aneinander. Das Mädchen, das eine kindliche Verliebtheit zum «Ersatzvater» entwickelt hatte, schlief, wenngleich bekleidet, mit diesem im selben Bett.
Dass es dabei gelegentlich zu mehr als bloss harmlosem Austausch von Zärtlichkeiten gekommen war, kam erst ans Licht, als die mittlerweile 17-jährige Jugendliche ihren ersten Freund hatte und sich vom «väterlichen Nachbarn» abwandte. Der an einer psychiatrisch diagnostizierten Persönlichkeitsstörung leidende Mann reagierte dermassen heftig auf die plötzliche Abweisung, dass die junge Frau, vom Freund und von der älteren Schwester ermuntert, schliesslich Anzeige erstattete.
Das Bezirksgericht Bülach befand den Mann der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern sowie des Raubes – der Beschuldigte hatte dem Mädchen im Streit nach dem Bruch der Beziehung ein Smartphone entrissen – schuldig und sprach eine 24-monatige Freiheitsstrafe aus, die Hälfte davon auf Bewährung bei einer Probezeit von 5 Jahren.
Der «Stress» mit den Frauen
Im Berufungsprozess, der dieser Tage vor dem Zürcher Obergericht stattgefunden hat, entkräftet der Mann das Argument von seiner Homosexualität und der daraus abzuleitenden Unfähigkeit zum Sex mit Personen weiblichen Geschlechts gleich selber. Zum einen schildert er, der «eigentlich keine Aussagen machen» wollte, dem vorsitzenden Richter Christian Prinz, wie er Ende der 1980er Jahre eine längere Beziehung zu einer Frau hatte und dass es sehr wohl zu Geschlechtsverkehr kam.
«Sie war die Liebe meines Lebens», sagt er und erzählt, wie er sich vor ihren Augen die Pulsadern aufschnitt, als sie ihn verliess. Aber es gebe Schlimmeres, als von einer Frau verlassen zu werden, fügt er an. Heute habe er allerdings kein Vertrauen mehr zu den Frauen. Jeder Mann sei in der Lage, Sex mit Frauen zu haben, wird er später sagen. Er aber wolle «das ganze Drumherum» und den Stress nicht, den Beziehungen zu Frauen mit sich brächten.
Der Beschuldigte – den der Richter wegen seines aufbrausenden Naturells und unflätiger Gesten mehrmals zurechtweisen muss – beteuert, dass ihm dank seinen einschlägigen Erfahrungen mit der Justiz sehr wohl bewusst gewesen sei, dass es ein Schutzalter für Minderjährige gebe. Zudem habe er zu jener Zeit noch das eigene Geschäft geführt. Dieses hätte er doch nie durch verbotene sexuelle Handlungen mit dem 34 Jahre jüngeren Mädchen aufs Spiel gesetzt. Er räumt im Laufe des Berufungsprozesses aber auch ein, dass er nach dessen 16. Geburtstag Petting mit dem Mädchen gemacht habe und dass er geplant habe, an ihrem 17. Geburtstag Geschlechtsverkehr mit ihr zu haben.
«Keine Geschlechtspräferenz»
Dieser Wunsch passt durchaus zum psychiatrischen Gutachten, laut dem bei dem Beschuldigten «eine sexuelle Devianz im Sinne einer sexuellen Präferenz für bereits geschlechtsreife, aber noch nicht erwachsene Kinder und Jugendliche anzunehmen sei». Entscheidendes Kriterium sei für den Mann dabei «nicht das Geschlecht, sondern eine gewisse Orientierungslosigkeit der Jugendlichen und die potenzielle emotionale Abhängigkeit zum Beschuldigten», hält der Gutachter fest. Kurz: Alter und persönliche Reife der Opfer sind für den Beschuldigten entscheidend, nicht das Geschlecht.
Das Obergericht kommt deshalb zum selben Schluss wie die Vorinstanz und bestätigt deren Schuldspruch samt der teilbedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Opfer und Täter hätten sich auf der Suche nach Zuwendung und Liebe gefunden. Sie hätten sich aber entwicklungsmässig und intellektuell auf sehr unterschiedlichen Ebenen befunden, betont Richter Prinz bei der Urteilseröffnung. Es möge sogar sein, dass die Initiative vom Opfer ausgegangen sei, sagt der Richter, «aber es entbindet Sie nicht von der Pflicht, dafür zu sorgen, dass das, was passiert ist, nicht passieren kann».
Urteil SB180537 vom 3. 12. 2019; noch nicht rechtskräftig.
Bekennender Schwuler missbraucht Nachbarsmädchen
Vor Jahren ist er wegen sexueller Handlungen mit Knaben zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nun schickt das Bezirksgericht Bülach den schwulen Pädophilen wegen des Missbrauchs eines Mädchens ein weiteres Mal ins Gefängnis.
Alois Feusi 30.08.2018
Sex mit Knaben gegen Geld und Haschisch
tom. 6½ Jahre Zuchthaus hat am Dienstag eine Bezirksanwältin als Strafe für einen 36-jährigen Mann gefordert, dem sexuelle Handlungen mit insgesamt sieben Knaben unter 16 Jahren vorgeworfen werden. Der Mann war Juniorentrainer des FC Red Star und war im Dezember
18.06.2003