Eine stationäre Massnahme erachtet die Anklage als nicht ausreichend, da der Behandlungserfolg einer Therapie ungewiss sei. Schuldig gesprochen soll der Mann wegen Schändung, sexuellen Handlungen mit Kindern, Pornografie sowie Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte.
Gezielte Stellensuche
Staatsanwältin Erika Marti sprach in ihrem Plädoyer von einem «Fall der Superlative». Das Ausmass der Übergriffe sei kaum in Worte zu fassen, nicht nur was die hohe Zahl von Opfern sondern auch was die extreme Zahl von Missbräuchen betrifft. Diese fanden zum Teil mehrmals täglich statt.
Der Angeklagte habe skrupellos und mit enormer krimineller Energie gehandelt. Als Sozialtherapeut habe er gezielt Stellen angetreten, um seinen pädophile Neigungen auszuleben. Bei den Opfern handle es sich um besonders Schutzbedürftige, die aufgrund ihrer Behinderung niemanden um Hilfe hätten bitten können.
Beim Angeklagten falle zudem seine fehlende Empathie auf. Er sehe sich selbst als Opfer und stehe seinen sexuellen Neigungen mit «Hilf- und Machtlosigkeit» gegenüber. Deshalb sei eine stationäre Massnahme angesichts des ungewissen Therapieerfolgs nicht angebracht.
Opfer gingen durch die Hölle
Zugute hielt die Staatsanwältin dem Angeklagten hingegen, dass er im Verfahren ehrliche Aussagen machte, die glaubwürdig schienen. Denn von den 33 meist schwer behinderten Opfern konnten nur zwei befragt werden. Die Anklage stützte sich zudem auf rund 20 Stunden Videomaterial sowie zahlreiche Fotos.
Die Anwältinnen und Anwälte der Privatkläger berichteten in ihren Plädoyers vom Leid der Opfer und ihren Familien. Die Kinder seien durch die Hölle gegangen, hätten das Grundvertrauen in ihr Umfeld verloren und litten zum Teil unter Panik und Angststörungen.
Der Pflichtverteidiger hält sein Plädoyer im Laufe des Nachmittags. Das Regionalgericht gibt sein Urteil am Freitagnachmittag bekannt.