KINDERMÖRDERKINDESMISSBRAUCH

Anklage fordert sechs Jahre Haft für Oskar A.

2 Minuten Aachen/Stolberg : Anklage fordert sechs Jahre Haft für Oskar A. AACHEN/STOLBERG Mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft ging der Totschlagsprozess gegen den 74-jährigen ehemaligen städtischen Bediensteten, Oskar A., am Dienstag vor dem Aachener Schwurgericht in seine letzte Runde. Teilen Tweeten Weiterleiten Drucken VON WOLFGANG SCHUMACHER Noch vor dem Schluss der Beweisaufnahme hatte das Gericht einen rechtlichen Hinweis erteilt, dass wegen des mutmaßlichen Tötungsdeliktes von A. an seiner Ehefrau in der Nacht vom 25. auf den 26. Januar dieses Jahres ebenso eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge in Betracht komme. Für Staatsanwältin Golriez Litterscheid änderte sich damit zwar die Bewertung der Tat. Doch im Sachverhalt blieb die Anklage dabei, dass der 74-Jährige in dieser Nacht seine Ehefrau wegen ihrer andauernden alkoholischen Exzesse so massiv misshandelt hatte, dass sie Stunden später an ihren schweren inneren Verletzungen starb. Das Kerngeschehen schilderte die Staatsanwältin wie folgt. Mit „der Hand“ oder „den Händen“ habe der Angeklagte im 2. Stock der Wohnung — von da aus ging es nur noch auf einen Spitzboden — sieben Mal auf den Kopf und die Ohren seiner Frau eingeschlagen. Die völlig betrunkene Frau, bei ihr wurden später 1,9 Promille festgestellt, sei auf den Rücken gefallen und hilflos liegen geblieben. Dann „kniete er sich auf ihren Brustkorb, um seine Handlungen fortzusetzen“, sagte die Staatsanwältin am Dienstag vor der Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Richter Roland Klösgen. Das Gewicht des Mannes von damals 90 Kilogramm — heute sitzt er im Rollstuhl — habe zu dem schweren Verletzungsbild geführt, das der Rechtsmediziner beschrieben hatte. Danach waren alle Rippen vom Skelett abgerissen, Wirbel gebrochen, zusätzlich gab es Einblutungen am Kehlkopf. A, habe sodann vom Dachboden eine Holzstange geholt und seiner Frau noch äußere Verletzungen an der Stirne beigebracht, einfach um „einen Sturz von der steilen Treppe“ vorzutäuschen. Dann habe er die Schwerverletzte ins Bett gebracht und gegen 5.30 Uhr den Notarzt gerufen. Die Tat sei nach der Beweisaufnahme nicht mehr als Totschlag zu bewerten, sagte Litterscheid. Aber die schwere Körperverletzung bleibe, dafür forderte die Staatsanwältin eine Haftstrafe von sechs Jahren. Für Verteidiger Norbert Hack gilt weiterhin die Schilderung des Angeklagten, er beantragte einen Freispruch. Danach sei die Ehefrau am Ende der Treppe gestürzt, ihr Mann habe sie sodann versorgt und ins Bett gebracht. Der Angeklagte in seinem letzten Wort: „Ich habe meiner Frau nichts getan!“ Das Urteil fällt morgen,um 11 Uhr im Landgericht.

Related Articles

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

Back to top button
Close