Lüdenscheid – Am Dienstagnachmittag wird die Große Strafkammer des Landgerichts Dortmund das Urteil gegen einen 33-Jährigen Lüdenscheider fällen. Der Mann muss sich zum wiederholten Male wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verantworten. Der Staatsanwalt hat eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert.
Nach Überzeugung der Ankläger hat sich der Lüdenscheider im Sommer 2014 von Castrop-Rauxel aus zunächst übers Internet an drei Jungen im Alter von damals zwölf und 13 Jahren herangemacht.
Wie es heißt, soll er seine Opfer dann im Herbst zu einem Schwimmbadbesuch eingeladen und sich in der Sammelumkleide an einem der Kinder vergangen haben. Im Dezember sei es in einer Kleingartenanlage im Ruhrgebiet außerdem zu sexuellen Übergriffen auf einen weiteren kleinen Jungen gekommen.
Der Angeklagte hat im Laufe des Prozesses eingeräumt, den Kontakt zu den Kindern aufgebaut zu haben, den sexuellen Missbrauch aber abgestritten.
Der psychiatrische Sachverständige Dr. Bernd Roggenwallner hat in seinem Gutachten auf eine „pädophile Kernstörung“ des Angeklagten erkannt, eine Unterbringung in einer Psychiatrie nicht verneint und damit einem früheren Gutachter widersprochen.
Die Urteilsverkündung findet um 15 Uhr im Saal 24 des Dortmunder Landgerichts statt.