
brh. ⋅ In einem weiteren Verfahren hat sich die III. Strafkammer des Obergerichts mit dem Fall des bekennenden Pädophilen Beat Meier, dem ehemaligen Präsidenten der «Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft Pädophilie», befassen müssen. Der heute 64-Jährige war 2003 wegen sexuellen Missbrauchs von zwei Stiefsöhnen sowie wegen der Verbreitung von illegalen Videos zu einer Zuchthausstrafe und einer Verwahrung verurteilt worden. Er befindet sich in der Strafanstalt Pöschwies und verlangt, die Verwahrung sei aufzuheben und stattdessen eine ambulante Massnahme anzuordnen. Meier wünscht sich die Entlassung aus dem Strafvollzug und schlägt vor, in einem Männerheim oder bei einem ihm bekannten Ehepaar leben zu dürfen. Von solchen Ideen hält das Obergericht allerdings nichts. Es äussert sich nicht dazu, ob mit einer ambulanten Massnahme dem Sicherheitsbedürfnis der Öffentlichkeit genügend Rechnung getragen werden könnte, sondern beschliesst, die Verwahrung sei nach neuem Recht weiterzuführen. Das Gericht geht davon aus, Meier sei nicht bereit, an den Delikten zu arbeiten. Anderweitige Äusserungen des Pädophilen hätten einzig den Zweck, Vollzugslockerungen zu erreichen. Zudem bestreitet der 64-Jährige immer noch konstant den Missbrauch seiner Stiefsöhne. Mit Bezug auf das neuste psychiatrische Gutachten konstatiert das Gericht eine nach wie vor bestehende Rückfallgefahr.