Anzeige Der wegen Vertuschung von Kindesmissbrauch schuldig gesprochene australische Erzbischof Philip Wilson ist zu zwölf Monaten Haft verurteilt worden. Ein Gericht in Newcastle im Bundesstaat New South Wales verkündete das Strafmaß am Dienstag. Die Strafe könnte der 67-Jährige, bei dem Alzheimer in einem frühen Stadium diagnostiziert wurde, im Hausarrest verbüßen. Eine Entscheidung dazu soll am 14. August getroffen werden. Das Gericht in Newcastle hatte den Erzbischof von Adelaide im 05 für schuldig befunden, in den 70er-Jahren den Missbrauch an zwei Messdienern durch den inzwischen verstorbenen pädophilen Priesterkollegen Jim Fletcher vertuscht zu haben. Wilson hatten maximal zwei Jahre Haft gedroht. Er dürfe erst nach sechs Monaten einen Antrag auf Bewährung einreichen, hieß es. Der Geistliche wies die Anschuldigungen zurück. Der Erzbischof von Adelaide ist der weltweit ranghöchste katholische Geistliche, dem wegen des Vorwurfs der Vertuschung von Kindesmissbrauch der Prozess gemacht wurde. Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierten Missbrauchsopfer gegen die Kirche und forderten Wilsons Rücktritt. Nach dem Schuldspruch im 05 hatte der Erzbischof noch angekündigt, sein Amt zwar vorerst ruhen zu lassen – aber nicht endgültig zurücktreten zu wollen. Debatte über Beichtgeheimnis Anzeige Das Urteil kann als weiterer Schritt im weltweiten Bemühen gewertet werden, die katholische Kirche für Missbrauchsverbrechen an Kindern zur Rechenschaft zu ziehen. Papst Franziskus ist in die Krise verwickelt, da auch gegen seinen obersten Finanzberater, den ebenfalls aus Australien stammenden Kardinal George Pell Vorwürfe erhoben worden sind. Anwälte in Australien erwarten nach dem Urteil gegen Wilson nun viele weitere Gerichtsfälle gegen Kleriker. Staatsanwalt Gareth Harrison hatte im vergangenen Monat gesagt, eine Bestrafung Wilsons sei nötig, um die Botschaft auszusenden, dass institutionelle Vertuschung nicht länger geduldet werde. Die Verteidigung des Erzbischofs argumentierte indes, aufgrund mehrerer chronischer Erkrankungen werde Wilson eine Inhaftierung im Gefängnis möglicherweise nicht überleben. Lesen Sie auch Sexueller Missbrauch Auch Hausmeister und Erzieher gehörten zu den Tätern Besonders debattiert werden in Australien Angaben von mutmaßlichen Tätern bei einer Beichte. Während Priester, die im Beichtstuhl von Pädophilie erfahren, darauf beharren, dies nicht offenlegen zu dürfen, will die Justiz dagegen vorgehen. Eine Kommission hatte den australischen Behörden im12 empfohlen, Geistliche strafrechtlich zu verfolgen, wenn sie entsprechende Hinweise nicht weitergegeben haben. Anzeige Im konkreten Fall argumentierte Wilson allerdings nicht mit dem Beichtgeheimnis. Er erklärte vielmehr, sich nicht daran zu erinnern zu können, dass die Messdiener ihm je von dem mutmaßlichen Missbrauch berichtet hätten.
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