KINDESMISSBRAUCH

Bedingte Haft nach Kindesmissbrauch bleibt.

Die Bewährungsstrafe von 18 Monaten und die unbedingte Geldstrafe in Höhe von 2.160 Euro für einen ehemaligen Salzburger Kindergartenpädagogen wegen zwölffachen schweren sexuellen Missbrauchs von insgesamt acht Kindern ist am Dienstag rechtskräftig geworden. Ein Berufungssenat des Oberlandesgerichtes Linz hat das Strafmaß eines Salzburger Schöffengerichts vom 11. August 2017 bestätigt.

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