Eine Justizpanne verhalf Bernd R. unverhofft zur Freiheit. Er musste aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden, obwohl er als gefährlich galt. Ein fataler Fehler, wie sich drei Jahre später herausstellte. Der Sexualstraftäter soll rückfällig geworden sein. Wegen Missbrauchs eines acht Jahre alten Mädchens steht der 57-Jährige seit Montag erneut vor dem Landgericht. Es geht um 21 sexuelle Handlungen in der Zeit von Ende 2017 bis August 2018 sowie um Kinderpornografie. Bernd R. saß bereits viele Jahre hinter Gittern. 1992 hatte er im Vollrausch eine Bekannte erstochen. Er kam mit dreieinhalb Jahren Haft davon. Kaum war er aus dem Gefängnis, zündete er die Wohnung einer Ex-Freundin an. Dann im Juni 2003 eine Verurteilung wegen Kindesmissbrauchs. Opfer war sein damals 15-jähriger Sohn. R. erhielt fünf Jahre und neun Monate Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Panne durch “starke persönliche Überlastung”Er verbüßte die Strafe bis auf den letzten Tag und trat Ende September 2008 die Sicherungsverwahrung an. Dort zum Schutz der Allgemeinheit untergebrachte Verbrecher müssen aber regelmäßig von einem Gutachter auf ihre Gefährlichkeit hin überprüft werden. Das blieb 2015 im Falle von R. und eines weiteren Mannes wegen Schlamperei eines Richters aus. Es sei wegen „starker persönlicher Überlastung“ zu der Panne gekommen, sagte damals ein Gerichtssprecher. Das Kammergericht bemängelte eine „insgesamt ungeordnete Aktenführung“.Der Staplerfahrer lernte in Freiheit bald eine sozial schwache Familie kennen. Die Eltern hätten sich gefreut, dass sich der neue Bekannte um ihre Tochter kümmerte, hieß es am Rande der Verhandlung. Sie erkannten die Gefahr nicht. Bernd R. habe das Mädchen in der elterlichen Wohnung in Buch wie auch in der Wohnung seines Lebenspartners missbraucht, so die Staatsanwaltschaft. Mehrfach habe er die Übergriffe fotografiert.Nun steht erneut Sicherungsverwahrung im Raum. Zitternd saß R. auf der Anklagebank. Einer seiner beiden Verteidiger sagte, R. bekomme starke Medikamente und sei nur für maximal zwei Stunden verhandlungsfähig. Er werde aussagen, wenn das neue psychiatrische Gutachten fertig sei. „Er wird ein Geständnis ablegen“, kündigte der zweite Anwalt an. Der Prozess geht am Mittwoch weiter. Zwölf Newsletter, zwölf Bezirke: Unsere Leute-Newsletter aus allen Berliner Bezirken können Sie hier kostenlos bestellen: leute.tagesspiegel.de
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