KINDESMISSBRAUCH

Berufung Vor Landgericht Oldenburg: Großvater aus Jever muss für Missbrauch ins Gefängnis

Nordwest-Zeitung

Im ersten Prozess wegen Missbrauchs seiner Enkeltöchter war ein Mann aus Jever noch mit Bewährung davongekommen. Dieses Urteil hob das Landgericht Oldenburg nun auf. Ein Tatumstand wog dabei besonders schwer.

Jever /Oldenburg Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern hat das Landgericht Oldenburg am Montag in zweiter Instanz einen 54 Jahre alten Mann aus Jever zu zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Damit hob die Berufungskammer auf die Berufung der Staatsanwaltschafthin ein früheres Urteil des Amtsgerichts Jever auf: Das hatte den Angeklagten lediglich zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.Die Staatsanwaltschaft hatte sofort Berufung gegen das Urteil eingelegt. Das Amtsgericht Jever war der Meinung, bei den angeklagten Fällen handele es sich um „minder schwere Fälle“. Das sah die Anklage komplett anders. Das Landgericht gab der Staatsanwaltschaft Recht. Der Angeklagte hatte zunächst seine erste Enkeltochter schwerst sexuell missbraucht, dann seine zweite. Die Mädchen waren sieben Jahre alt.

Mädchen sieben Jahre alt

Nach Aufdeckung der Taten hatte der 54-Jährige ein Geständnis abgelegt und damit den Mädchen eine Vernehmung vor Gericht erspart. Er hatte sich auch einer Sexualtherapie unterzogen. Das war vom Amtsgericht honoriert worden. Außerdem hatten die Amtsrichter gemeint, dass der Angeklagte keine größere Gewalt angewendet hätte. So kam die erste Instanz zur Annahme eines minder schweren Falls des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Doch jetzt geht es ins Gefängnis: Bei der ersten Enkeltochter hatte der Angeklagte die schwere Form des Missbrauchs verwirklicht. Allein darauf steht eine Mindeststrafe von zwei Jahren Haft. Und dann kam noch der zweite Fall hinzu. Da war an eine Bewährungsstrafe nicht zu denken.

Missbrauch im Ehebett

Nur Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren können überhaupt zur Bewährung ausgesetzt werden. Das Landgericht wertete gestern den Umstand, dass der Angeklagte die Mädchen im Ehebett schwerst sexuell missbraucht hatte, als besonders schlimm. Das Bett der Eltern oder der Großeltern sei für Kinder häufig ein sicherer Zufluchtsort, so die Vorsitzende Richterin. Der Angeklagte habe das für sein Treiben ausgenutzt.

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