KINDESMISSBRAUCH

Bescheidene Genugtuung für missbrauchtes Kind

brh. Nur weil die Höhe der Genugtuungssumme umstritten war und bis vor Obergericht gezogen wurde, ist ein schlimmer Fall von innerfamiliärem sexuellem Missbrauch eines siebenjährigen Mädchens überhaupt bekanntgeworden. Bei zwei von vier Tätern handelt es sich um die Brüder des Mädchens, die zur Tatzeit vierzehn und elf Jahre alt waren. Die Initiative ging offenbar vom Vierzehnjährigen aus, der seinen jüngeren Bruder zum Missbrauch der Schwester ermunterte, und es geht um Dutzende von Handlungen, die während rund eines Jahres geschahen. Unter anderem liessen sich die Brüder von der Siebenjährigen oral befriedigen. Der Jüngere hat zudem zugelassen, dass zwei seiner Kollegen ebenfalls sexuelle Handlungen mit der Schwester vornahmen; er fungierte dabei als Aufpasser. Das ganze geschah im Bezirk Uster, und weil es sich um minderjährige Täter handelt, wurden die Untersuchung und die gerichtliche Beurteilung im Jugendstrafverfahren abgewickelt, von dem die Öffentlichkeit in der Regel keine Kenntnis erhält.

Nun liegen aber zwei Urteile der II. Strafkammer des Obergerichts vor, das sich nur noch um die Frage der Genugtuung kümmern musste, betreffend die beiden Brüder. Diese waren im Februar letzten Jahres vom Jugendgericht Uster zu einer Unterbringung und einer ambulanten Therapie verurteilt worden: Das sind Schutzmassnahmen und keine Strafen. Zudem verpflichtete das Jugendgericht den älteren Bruder zu einer Genugtuungszahlung an die Schwester in der Höhe von 2000 Franken, dem jüngeren Bruder wurden 500 Franken auferlegt. Gegen diese mickrigen Beträge wehrte sich das Opfer beziehungsweise dessen Vertreter. Mit seinem Gang vor Obergericht hat das Kind erreicht, dass die Genugtuungssummen verdoppelt wurden – was allerdings immer noch äusserst bescheidene Beträge ausmacht. Der ältere Bruder muss seiner Schwester nun 4000 Franken bezahlen, der jüngere Bruder 1000 Franken. «Im darüber hinausgehenden Betrag ist die Genugtuungsforderung abzuweisen», heisst es in beiden Urteilen. Wie viel das missbrauchte Mädchen gefordert hatte, wird nicht erwähnt. Das Obergericht berücksichtigte bei seinem Entscheid das jugendliche Alter der Täter und dass die Schwester inzwischen offenbar wieder Kontakt zu den Brüdern hat. Gleichzeitig ging es von schwerwiegenden Handlungen aus. Der Vierzehnjährige hatte seiner Schwester auch gedroht, sie totzuschlagen, falls sie jemandem von den Übergriffen erzählen würde.

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