
Anzeige Nur um Haaresbreite kam Helge B. an einer längeren Gefängnisstrafe vorbei: Das Hamburger Landgericht verurteilte den ehemaligen ehrenamtlichen Kirchenbetreuer aus Bergedorf wegen des sexuellen Missbrauchs an Kindern zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren. In mehr als 100 Fällen hatte er sich strafbar gemacht, wie das Gericht befand. Da der Angeklagte nicht vorbestraft war, ein umfangreiches Geständnis ablegte, ehrliche Reue zeigte und eine Therapie zur Behandlung seiner pädophilen Neigung begonnen hat, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Der heute 42 Jahre alte Diplom-Ökonom hatte sich in den Jahren zwischen 2006 und 2011 das Vertrauen von zwei Jungs im Kindesalter erschlichen. Nach übereinstimmenden Angaben hatte sich der Mann einen Elfjährigen, den er auf einem Flohmarkt kennengelernt hatte, zu sich nach Hause zum Computerspielen eingeladen und ihn dabei sexuell berührt. Innerhalb von rund drei Jahren missbrauchte er den Jungen 54 Mal, einmal davon auch während eines gemeinsamen Urlaubs. Ein Opfer leidet bis heute unter dem Missbrauch Anzeige An einem zweiten Jungen verging sich der Angeklagte ebenfalls 54 Mal in mehr als drei Jahren. Zu dem damals Zehnjährigen hatte er als ehrenamtlicher Betreuer einer kirchlichen Jugendgruppe Kontakt gefunden. Auch mit ihm unternahm er Ausflüge, unter anderem mit Mietwagen, die dem Kind gefielen. Bei einer der Taten war der Junge gerade aus dem Schlaf erwacht. Darum sah das Gericht in diesem Fall auch einen sexuellen Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person. Einer der inzwischen jungen Männer leidet bis heute unter der Tat und ist in seinem Sexualleben gestört. Die Vorsitzende Richterin ermahnte den Angeklagten in der Urteilsbegründung: „Sie sehen, welche schweren seelischen Folgen solche Taten bei Kindern verursachen. So etwas darf nie nie wieder passieren. Kinder sind das Liebste, was wir haben und besonders schützenswert.“