Leipzig (dpa) – Der private Besitz von Bildern und Videos von sexuellem Kindesmissbrauch – selbst in geringer Menge – kostet verbeamtete Lehrer in der Regel den Job. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Richter hatten die Fälle von zwei Berliner Lehrern auf dem Tisch. Die Männer hatten sich in ihrer Freizeit kinderpornografische Videos und Bilder besorgt und angeschaut und waren dafür strafrechtlich verurteilt worden. Das Land Berlin wollte sie aus dem Beamtendienst entfernen. Das sei rechtmäßig, urteilte das Bundesverwaltungsgericht.
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