KINDESMISSBRAUCH

Bundesgerichtshof macht neue Vorgaben zum Schutz von Kindern

Nach dem Staufener Missbrauchsfall macht der Bundesgerichtshof (BGH) genauere Vorgaben, wann das Jugendamt ein gefährdetes Kind aus der Familie holen kann – und wann nicht. In dem am Freitag veröffentlichten Beschluss betonen die Karlsruher Richter, dass bei einem so schwerwiegenden Eingriff die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss. Unter Umständen könne der Gefährdung des Kindes auch mit milderen Mitteln begegnet werden. In dem Fall beim BGH war ein Mädchen ins Heim gekommen, weil der neue Lebensgefährte der Mutter früher übers Internet Kontakt zu 10- bis 13-Jährigen gesucht und sie überredet hatte, ihm Fotos von ihrem Intimbereich zu schicken. Er wurde deshalb zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hatte sich die Mutter zuletzt erfolglos gegen den Verlust der Tochter gewehrt.Nun muss das OLG den Fall noch einmal prüfen. Die Gefährdungsprognose sei vor dem Hintergrund des drohenden Schadens zwar noch zu vertreten, heißt es in dem BGH-Beschluss. Die Richter hätten aber nicht ausreichend berücksichtigt, wie sehr das Mädchen unter der Herausnahme aus der Familie leide. Ein Sachverständiger habe außerdem festgestellt, dass sich die Lebenssituation des Mannes zum Positiven entwickelt habe und eine neue Tat, solange das so bleibe, „sehr unwahrscheinlich“ sei. Der BGH regt deshalb unter anderem an, einen Familienhelfer einzusetzen, um regelmäßig nach dem Rechten zu sehen.Damit ergänzen die obersten Familienrichter eine Entscheidung von Ende 2016, wonach Behörden und Justiz zum Schutz eines Kindes vor sexuellem Missbrauch sehr weitgehende Auflagen machen dürfen.Mehr zum ThemaNach dem Fall StaufenIm Kampf gegen Kindesmissbrauch bleibt viel zu tunFrank BachnerDie Problematik hatte mit dem Fall eines kleinen Jungen aus Staufen bei Freiburg neue Brisanz bekommen, der von seiner Mutter und deren Partner vergewaltigt und an andere Männer verkauft worden war. Die Behörden hatten den Missbrauch lange nicht erkannt. Der Junge wurde kurzzeitig in Obhut genommen, aber zurück in die Familie geschickt. (dpa)

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