KINDESMISSBRAUCH

Canisius-Kolleg: Kindesmissbrauch bleibt straffrei

Der sexuelle Missbrauch von Berliner Schülern am katholischen Canisius-Kolleg in den siebziger und achtziger Jahren wird keine strafrechtlichen Konsequenzen haben. “Die Taten sind verjährt”, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Die Berliner Staatsanwalt habe rund 20 Fälle am Canisius-Kolleg geprüft, sagte er. Die Verjährungsfrist für diese Form sexuellen Missbrauchs beträgt zehn Jahre ab dem 18. Geburtstag des Opfers. Sie sei abgelaufen. Auch etwaige Vorwürfe an den Jesuiten-Orden wie Strafvereitelung oder unterlassene Hilfeleistung seien verjährt.

Der Vorwurf: Zwei frühere Pater des Berliner Kollegs sollen sich über Jahre an Schülern vergangen haben. Ein dritter Pater, der Anfang der siebziger Jahre auch in Berlinunterrichtete, gestand sexuelle Übergriffe auf Jugendliche in Hannover. Inzwischen wurden auch Missbrauchsfälle in anderen kirchlichen Einrichtungen bekannt. Bundesweit sollen fast 100 Mitarbeiter der katholischen Kirche in den vergangenen 15 Jahren unter Verdacht geraten sein.

Unterdessen melden sich weitere Opfer. “Es werden immer mehr”, sagte Anwältin Ursula Raue, die der Jesuitenorden mit der Untersuchung der Berliner Fälle beauftrage. Allein in Berlin haben sich bislang mehr als 30 Betroffene bei ihr gemeldet. Ein zunächst für Mitte Februar angekündigter Bericht zu den Berliner Fällen “muss anders aussehen, als ursprünglich gedacht”, sagte die Anwältin.

Wann der Bericht vorgelegt werden kann, sei derzeit offen. Eine strafrechtliche Aufarbeitung nach so langer Zeit wäre wegen der Beweise ohnehin problematisch, sagte Raue zu der Verjährung. “Wenn ein Verfahren dann mit Freispruch enden würde, wäre es noch schlimmer.”

Der Vorsitzende des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Alois Glück, rief zu Offenheit beim Umgang mit Missbrauchsvorwürfen auf, Betroffene sollten sich melden. Es dürfe keine falsch verstandene Solidarität mit einer Institution oder einem Kollegen geben. Die Kirche dürfe aber nicht unter “Generalverdacht” gestellt werden.

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