Vor dem Frankfurter Landgericht muss sich ein Mann für den sexuellen Missbrauch seiner beiden Stieftöchter verantworten. Jahrelang hatte er die Kinder geradezu darauf abgerichtet, ihm gefügig zu sein.
Ich bin auch ein Mensch“, sagt der Stiefvater seinem Richter, „ich mache auch Fehler.“ Das ist maßlos untertrieben.
Der Stiefvater steht wegen schweren sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener vor dem Landgericht. Es ist eine besondere Anklageschrift, die dort verlesen wird. Eine, bei der es auch hartgesottene professionelle Prozessbeobachter nicht bis zum Ende aushalten und ihr Seelenheil in der Flucht suchen. Doch nicht alle haben das Privileg, weglaufen zu können, wenn es nicht mehr zum Aushalten ist.
Der Stiefvater hat die Schwestern nicht erzogen. Er hat sie abgerichtet. Schwer zu sagen, wann es begann, aber es begann im Bett, beim Vorlesen der Gutenachtgeschichten. Die Hand des Stiefvaters wanderte beim Vorlesen der Gute-Nacht-Geschichte in Regionen, wo sie nichts verloren hatte. Die Mädchen waren damals vier und sechs Jahre alt. Das war der Anfang.