KINDESMISSBRAUCHVERHAFTETE TÄTER

Drei Jahre Freiheitsstrafe für 77-jährigen Pädophilen

(sda) Weil er 22 Schüler im Alter zwischen 13 und 15 Jahren sexuell missbraucht hat, muss ein ehemaliger Primar- und späterer Fahrlehrer drei Jahre hinter Gitter. Eine Therapie muss der als gefährlich eingestufte Mann nicht besuchen. Mit insgesamt ungefähr tausend Übergriffen handelt es sich um einen der grössten Fälle von Pädophilie der letzten Jahre. Laut Anklage begannen die Missbräuche im Januar 1995 und endeten mit der Verhaftung des Mannes am 15. Juni 2006. Die meisten seiner Opfer hatte der Angeklagte mit Geld und Geschenken in seine Wohnung in der Stadt Zürich gelockt. Dann zwang er sie zum Oralsex. In einem Fall kam es auch zum Analverkehr. In seiner Wohnung hatte der Mann zahlreiche Fotografien von seinen Opfern aufgehängt. Darauf waren die Jugendlichen teilweise nackt sowie in sexuell aufreizenden Posen zu sehen.

Der 77-Jährige legte vor einer Woche ein umfassendes Geständnis ab, zeigte allerdings weder Einsicht noch Reue. Im Gegenteil bezeichnete sich der Angeklagte als Märtyrer einer überholten Strafjustiz und verglich sich mit historischen Figuren wie Anna Göldi oder Galileo Galilei. Die Staatsanwaltschaft hatte eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 3 Jahren verlangt, 18 Monate davon als Haftstrafe. Parallel dazu sollte sich der Täter einer Therapie unterziehen. Dagegen forderte der Verteidiger eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren auf Bewährung. Zudem plädierte er auf sofortige Freilassung seines Mandaten, der niemals Gewalt angewandt habe. Das Gericht ging über die Forderungen der Anklage hinaus und verurteilte den 77-Jährigen wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern sowie Pornografie zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten. Den Antrag auf eine ambulante Therapie lehnte es ab. Ein Gutachten hatte den Angeklagten als schizoid und gefährlich eingestuft. Nicht zufrieden mit dem Urteil war der Rechtsvertreter von zwei Geschädigten, der für seine Klienten Schmerzensgelder von 25 000 sowie 15 000 Franken gefordert hatte. Das Gericht setzte Genugtuungssummen von 8000 sowie 5000 Franken fest. Der Geschädigtenvertreter wird das Urteil voraussichtlich weiterziehen.

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