Ein 59-Jährigen, der ab 2002 seinen damals 13-jährigen Sohn sowie in späteren Jahren einen Stiefenkel und einen Enkel sexuell missbraucht haben soll, hat am Donnerstag im Landesgericht Steyr eine Freiheitsstrafe von drei Jahren ausgefasst, ein Jahr davon unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Angeklagte hat sich Bedenkzeit genommen.
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