KINDESMISSBRAUCH

Drogenabhängige erniedrigt und vergewaltigt?

Eine Minute Dürener steht vor Gericht : Drogenabhängige erniedrigt und vergewaltigt? Es geht bei dem Prozess um schwere sexuelle Nötigung, Vergewaltigung in sechs Fällen und dem Erniedrigen von Frauen, die sich bei den Taten in einer wehrlosen Lage befanden (Symbolbild). Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener AACHEN/DÜREN Es ist strafrechtlich harter Tobak, der Dirk L. (47) aus Düren vorgeworfen wird. Seit Donnerstag steht der gelernte Einzelhandelskaufmann vor der 9. Großen Strafkammer des Aachener Landgerichts und muss sich wegen schwerer sexueller Nötigung, Vergewaltigung in sechs Fällen und dem Erniedrigen von Frauen verantworten, die sich bei den Taten in einer wehrlosen Lage befanden. Teilen Tweeten Weiterleiten Drucken VON WOLFGANG SCHUMACHER Die Aachener Staatsanwältin Pascale Schlimm wirft dem Angeklagten vor, zwischen dem Frühjahr und August 2018 insbesondere in der Bonner Innenstadt für Geld zumeist drogenabhängige Frauen aufgegriffen zu haben und sie auf barbarische und schlechterdings erniedrigende Weise zu sexuellen Praktiken gezwungen zu haben, die weit über ein übliches Sexualverhalten hinausgehen. „Das waren zumeist psychisch labile Frauen“, beschrieb die Staatsanwältin die Verfassung der Opfer, die der auf den ersten Blick völlig normal bis erschreckend bieder aussehende Angeklagte auf dem Bonner Straßenstrich aufgriff und in seinem Wagen oder bei sich zu Hause sexuell zu zumeist brutalen Sadomaso-Praktiken gezwungen haben soll. Zwei der Opfer sind in dem auf sechs Verhandlungstage angesetzten Verfahren unter der Vorsitzenden Richterin Melanie Theiner von Anwälten vertreten, die anderen Frauen sind als Zeuginnen geladen. Vor dem Beginn der Beweisaufnahme bat der Anwalt des Angeklagten, der Jülicher Strafverteidiger Björn Hühne, um das Wort. Er habe sich in einschlägigen Foren kundig gemacht, welche Praktiken in der „verbreiteten“ Sadomaso-Szene an der Tagesordnung seien – und sei aus dem Staunen nicht mehr heraus gekommen. „Das, was dem Angeklagten strafrechtlich vorgeworfen wird, ist in den dort getätigten Sexualpraktiken der Alltag“, schilderte Hühne das Ergebnis seiner Recherche. Wie letztlich das Gericht die Vorwürfe bewertet, wird der Öffentlichkeit erst zur Kenntnis gebracht werden können, wenn die Kammer voraussichtlich vor Weihnachten ein Urteil fällt. Bis dahin ist die Öffentlichkeit laut Kammerbeschluss wegen der vermeintlich schutzbedürftigen Privatsphäre des Angeklagten von der Verhandlung ausgeschlossen. Letztlich wird es in dem Prozess auch um die Verhängung einer Sicherungsverwahrung gegen Dirk L. geben. Denn 2011 wurde er bereits wegen Kindesmissbrauch und anderer Sexualdelikte zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt.

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