FreispruchKINDESMISSBRAUCH

Ehepaar im Missbrauchsprozess freigesprochen

Heilbronn  Vor dem Heilbronner Landgericht geht der Missbrauchsprozess gegen Eheleute ohne Schuldspruch zu Ende. Die Richterin mahnt die Eltern, sich von den Kindern fernzuhalten, denn Zweifel an einer Schuld sind nicht ausgeräumt.

15. Oktober 2020, 14:42 Uhr15. Oktober 2020, 14:42 Uhr

Update: 15. Oktober 2020, 14:45 Uhr

Der Prozess gegen ein mittlerweile geschiedenes Ehepaar wegen schwerem sexuellem Missbrauch endete an diesem Donnerstag vor dem Heilbronner Landgericht mit einem Freispruch. Die Vorwürfe waren schwerwiegend, ausgeräumt sind die Zweifel an einer Schuld nicht.

Indizien reichen nicht für Verurteilung aus

Die Vorsitzende Richterin Eva Bezold begründete den Freispruch mit der dürftigen Indizienlage: “Objektive Beweismittel wie Fotos oder ärztliche Diagnosen gab es nicht.” Zudem sei die Aussagetüchtigkeit der Kinder nicht gegeben.

Zur Last gelegt wurde dem einstigen Ehepaar, die beiden gemeinsamen Töchter zwischen 2014 und 2015 in mehreren Fällen zur Befriedigung des Vaters sexuellen Handlungen im gemeinsamen Heim in Möckmühl unterzogen zu haben.

Vorwürfe von Gewalt und Missbrauch

In mindestens einem Fall, so der Verwurf, soll die Mutter vom Missbrauch Fotoaufnahmen angefertigt haben. Hinzu kamen Vorwürfe körperlicher Gewalt gegenüber den Töchtern vonseiten der angeklagten Mutter.

Im besagten Zeitrahmen waren die Töchter zwischen drei und fünf Jahren alt. Beide gelten mittlerweile als schwerbehindert und pflegebedürftig. Aufgrund der problematischen Beziehung der beiden mussten sie in verschiedenen Pflegefamilien untergebracht werden.

Den Stein ins Rollen gebracht hatte die Pflegemutter der älteren Tochter. Sie hatte Verhaltensauffälligkeiten wie Schlafstörungen, Entwicklungsverzögerungen und sexualisiertes Verhalten festgestellt, die ein Kinderarzt später mit einer posttraumatischen Belastungsstörung in Folge von sexuellem Missbrauch begründete.

Zuvor war den Angeklagten das Sorgerecht entzogen worden, nachdem das Jugendamt Vernachlässigung und Verwahrlosung bei beiden Kindern festgestellt hatte.

Richterin ermahnt Eltern trotz Freispruchs

Richterin Bezold ermahnte die Eltern, sich an ihre Verantwortung gegenüber den Töchtern zu erinnern: “Den Angeklagten möchte ich mitgeben, dass trotz des Freispruchs eine deutliche Vernachlässigung zu konstatieren ist. Ihren Kindern ist zu wünschen, dass Ruhe einkehrt und Sie nicht als Störfaktoren in Erscheinung treten.”

Das Indizien-Cluster aus Zeugenaussagen, den Äußerungen der Kinder und nicht eindeutigen ärztlichen Diagnosen erwies sich als nicht ausreichend für einen Schuldspruch. So schloss die 2. Große Strafkammer aus den Zeugenaussagen, dass “die Äußerungen der Kinder unter suggestiven Bedingungen” erfolgten. Sie seien nicht in der Lage gewesen, “Sachverhalte selbstständig und zusammenhängend wiederzugeben”.

Das Urteil ist endgültig

Damit folgte das Gericht der Einschätzung der Sachverständigen, die mittlerweile neun- und zehnjährigen Mädchen seien nicht aussagetüchtig. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Vertreterin der Nebenklage verkündeten, auf eine Revision zu verzichten.
Sebastian KohlerVolontär

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