
3. September 2012, Andreasgasse 4 in Wien: Marian beschreibt gegenüber der Polizistin, wie ihn sein Vater schwer sexuell missbraucht haben soll. Irgendwann sagt der Zehnjährige: „Aber er hat mir in den Popo gegriffen.“ Eine Kamera und ein Tonband laufen mit. Das Material landet bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg. Die Beamten empfehlen eine kontradiktorische (Anmerkung: schonende) Einvernahme und die Beiziehung einer Kinderpsychologin. In solchen Fällen ist das Usus. Nicht für einen Staatsanwalt in Korneuburg, der das Verfahren einstellte.