KINDESMISSBRAUCH

Eineinhalb Jahre Haft für Kindesmissbrauch

Der Haftbefehl gegen den Mann bleibt bestehen, der Angeklagte muss die Strafe absitzen, sagte der Vorsitzende Richter. Zum Zeitpunkt der Tat stand der 51-Jährige unter Bewährung und hatte ein Kontaktverbot zu Kindern. Laut Urteil verging sich der Arbeitslose 2013 an einem damals unter 14 Jahre alten Mädchen, der Tochter eines Mitbewohners. Da der Mann zu den Vorwürfen schwieg, musste das Kind aussagen. Er war währenddessen von der Hauptverhandlung ausgeschlossen.

Das Mädchen hatte sich 2016 einer Pflegemutter offenbart. Ihre Aussagen reichten aber nach Auffassung einer Sachverständigen und des Gerichts nicht in allen Fällen aus, um die Schuld des Mannes mit der erforderlichen Sicherheit feststellen zu können. Mit dem Strafmaß blieb die Kammer deutlich unter der Forderung der Staatsanwältin. Sie hatte für drei von ursprünglich vier angeklagten Fällen drei Jahre Haft verlangt. Der Verteidiger wollte Freispruch. Beide Seiten wollen nun Revision prüfen.

Related Articles

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

Back to top button
Close