
2 Minuten Aachen/Würselen : Elf Jahre Haft wegen Kindesmissbrauchs AACHEN/WÜRSELEN In diesem Verfahren sei „unglaublich viel gelogen“ worden, stellte Staatsanwältin 07a Westkamp in ihrem Plädoyer vor der 5. Großen Strafkammer am Aachener Landgericht fest. Teilen Tweeten Weiterleiten Drucken VON WOLFGANG SCHUMACHER Sie bezog das auf die Aussagen der meisten Familienangehörigen des wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung seiner Adoptivtochter und ihrer Freundin angeklagten Shahid G. (33) aus Würselen. Sie hatten den Angeklagten in verschiedenster Weise versucht zu entlasten. Insbesondere die Adoptivtochter hatte die Vorwürfe schon bei der Polizei zurückgenommen und ließ sich im Verfahren dahingehend ein, sie und ihre Freundin selbst hätten gelogen. Das sah die Kammer unter Vorsitz von Richter Roland Klösgen völlig anders und folgte in ihrem Urteil der Staatsanwaltschaft. Sie verurteilte den Angeklagten, der energisch die Taten bestritt, zu elf Jahren Haft wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung. Verurteilt wurde Shahid G. nur wegen der Aussage der Freundin der Stieftochter, die in diesem Prozess bis zum Schluss die sexuellen Übergriff des Täters ab ihrem zwölften Lebensjahr beschrieben hatte. Die Verteidigung mit dem Anwalt Rainer Dietz hatte immer wieder ihre Aussagen angezweifelt und versucht, die heute 17-Jährige der Lüge zu überführen. Doch die Kammer stellte sich auf den Standpunkt, das Opfer habe weitgehend die Wahrheit gesagt. „Lügen, das gehört zum menschlichen Charakter. Jeder lügt mal mehr oder weniger“, berichtete Richter Klösgen aus seiner Lebenspraxis und relativierte damit die Aussage der Verteidigung, man könne der Zeugin einfach nicht glauben. In der Tat waren in diesem 15-tägigen Verfahren Dinge zu hören und einzuordnen, die an die Grenzen normalen Denkens und Handelns gingen. Das Gericht war letztlich überzeugt, der „hoch manipulative Angeklagte“ habe gegenüber den Mädchen ein Droh-Szenario aufgebaut, um mit ihnen in sexuellen Kontakt zu kommen. Er manipulierte in seinem eigenen Haus den Computer der Mädchen — die Freundin lebte damals meistens mit in dem Haushalt von G.. So soll er sich in die damaligen sozialen Netzwerke wie SchülerVZ oder das Chat-Programm ICQ eingehackt haben und über diesen Weg die Mädchen mit gegen sie und ihre Familien gerichteten Mafia-Verbrechen bedroht haben. Von denen seien die Verbrecher nur abzubringen, wenn die damals Zwölfjährigen mit Shahid G. sexuelle Handlungen tätigten. Das machte dann nach der Überzeugung des Gerichts auf jeden Fall die Freundin der Stieftochter, über das Verhalten der letzteren fällte das Gericht kein Urteil. Die Verteidigung hatte angeführt, die Stieftochter habe sich nach eigenem Bekunden die Lügen ausgedacht, um die Umsiedlung der gesamten Familie nach London zu verhindern. Dort wollte Shahid G. als Fahrlehrer arbeiten. Das Gericht folgte dem nicht und legte dem 33-Jährigen zur Last, er habe schon vor und parallel zu den Taten eine Freundin neben seiner Ehefrau gehabt, die erst 15 Jahre alt war. „Er hat einen Hang zu jüngeren Frauen“, hieß es. Die Staatsanwältin hatte in ihrem Antrag 13 Jahre Haft gefordert.