(ap) Die St. Galler Strafuntersuchungsbehörden haben am Montag den Fall Ylenia mit der Bekanntgabe der gerichtsmedizinischen Untersuchungsergebnisse abgeschlossen. Demnach starb das Mädchen als Folge einer Toluol-Vergiftung. Ylenia dürfte demnach laut Experten keinen qualvollen Tod erlitten haben. Zuerst wirkt das Toluol euphorisierend und anschliessend führt es zu einem komatösen Zustand, bevor der Tod eintritt.
Im sichergestellten Nitroverdünner, den von Aesch Wochen vor der Tat im Glattzentrum gekauft hatte, wurde Toluol in grosser Menge nachgewiesen. Sämtliche Ergebnisse sprechen dafür, dass das Toluol über den Mund eingenommen wurde. Unter welchen Umständen ist aber unklar.
An der Mädchenleiche fanden sich zwar keine Hinweise darauf, dass Ylenia zu Lebzeiten einer erheblichen Gewalteinwirkung ausgesetzt beziehungsweise Opfer einer sexuellen Ausbeutung war. Das Nichtvorhandensein von Verletzungen schliesse aber keinesfalls aus, dass vorgängig ein sexueller Missbrauch in Form von Berührungen stattgefunden hatte.
Sexuelles Motiv nicht ausgeschlossen
Auch wenn rechtsmedizinisch ein sexueller Missbrauch von Ylenia nicht festgestellt worden sei, schliesse diese Erkenntnis ein sexuelles Motiv nicht aus. Mögliche Hinweise auf einen sexuellen Hintergrund sei das Entkleiden des Opfers. Dass von Aesch pädophile Neigungen gehabt habe, werde zwar von Verwandten und Bekannten in Abrede gestellt. In Spanien sichergestellte Kinderfotos am Strand würden aber pädophile Neigungen von Aeschs zeigen.
Dass von Aesch töten wollte, müsse auf Grund seiner Bewaffnung und des beschafften und mitgeführten Grabwerkzeugs angenommen werden, sagte Untersuchungsrichter Erich Feineis weiter. Er führte einen selbst konstruierte Schusswaffe, einen Revolver, den er aus seinem Schliessfach bei der Thurgauer Kantonalbank in Frauenfeld abgeholt hatte, sowie ein Elektroschockgerät und einen Pfefferspray mit sich.
Fest steht laut Feineis, dass ein ausgesprochen gefährlicher, berechnender und kaltblütiger Täter am Werk war. So habe er beim Vergraben der Leiche den Revolver griffbereit bei sich gehabt. Seine ganze Kaltblütigkeit zeige sich auch beim Zusammentreffen mit dem Passanten, den er zunächst in ein belangloses Gespräch verwickelt habe, um dann plötzlich den Revolver zu ziehen und auf das arglose Opfer zu schiessen.
Tat wochenlang geplant
Die Ermittlungsbehörden gehen davon aus, dass von Aesch seine Tat wochenlang geplant hat. Ab dem 16. Juli seien Aufenthalte von ihm in der Ostschweiz nachgewiesen. Auf Grund der ausgewerteten Bilder seiner Digitalkamera sei erstellt, dass er in drei Fällen junge Mädchen in den Kantonen St. Gallen und Zürich fotografierte.
Spekulationen, wonach er einem Kinderhändlerring angehörte, haben sich nicht bestätigt. Auch gaben sich bezüglich früherer Kinder, die spurlos verschwunden waren, keine Anhaltspunkte auf seine Täterschaft. Die polizeilichen Abklärungen im Rahmen der Sonderkommission Rebecca zu den vermissten Kindern in der Schweiz werden aber fortgeführt und es wird international abgeklärt, ob er allenfalls mit weiteren Straftaten in Drittstaaten in Zusammenhang gebracht werden muss. Konkrete Erkenntnisse liegen bislang jedoch nicht vor.
Die kleine Ylenia war am vergangenen 31. Juli beim Hallenbad Appenzell von von Aesch entführt und später ermordet worden. Am gleichen Tag verübte der 67-jährige Auslandschweizer in einem Wald bei Oberbüren Selbstmord. Zuvor hatte er einen 46-jährigen Passanten angeschossen. Die Leiche des Kindes wurde am 15. September nach unzähligen Suchaktionen der Polizei von einer Privatperson im Hartmannswald bei Oberbüren im Kanton St. Gallen entdeckt.
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