KINDESMISSBRAUCH

Erstes Urteil im Missbrauchsfall Lügde – Bewährungsstrafe

Anzeige Erstes Urteil im Missbrauchsfall Lügde: Wegen Anstiftung und Beihilfe zum sexuellen und schweren Missbrauch von Kindern hat das Landgericht Detmold einen 49-Jährigen am Mittwoch zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss der Mann aus Niedersachsen sich einer Therapie unterziehen. Der Täter hat nach Ansicht des Gerichts viermal an einem Live-Videochat teilgenommen, in dem Kinder auf dem Campingplatz in Lügde schwer sexuell missbraucht wurden. Außerdem besaß er fast 40.000 Video- und Foto-Dateien besessen. Das Gericht wertete das Geständnis des bislang nicht vorbestraften Heiko V. bereits am ersten Prozesstag zugunsten des 49-Jährigen. Das Landgericht hatte dieses Verfahren am zweiten Tag im Hauptprozess gegen Andreas V. und Mario S. abgetrennt. Im Gegensatz zu diesen beiden Männern war Heiko V. nie auf dem Campingplatz, wo über Jahre mehr als 40 Kinder hundertfach sexuell missbraucht wurden. Das Prozess gegen die Dauercamper wird am 1. August fortgesetzt. Lesen Sie auch Sexueller Missbrauch Die Hölle, das war der „Mittagsschlaf“ mit Onkel Heinz

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