
Der Mann wird zudem in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte erbat sich nach Ergehen des Richterspruchs drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
Der Mann wird zudem in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte erbat sich nach Ergehen des Richterspruchs drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
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