Zwickau – Kinderschänder Alexander H. (44) ist am Zwickauer Landgericht zu vier Jahren und neun Monaten Knast verurteilt worden.
Es war nicht das erste Mal, dass H. auf der Anklagebank Platz nehmen musste. 16 Vorstrafen sind im Bundeszentralregister dokumentiert (u.a. Diebstahl, Nötigung, Unterschlagung), zuletzt war er 2016 wegen sexueller Nötigung zu drei Jahren Haft verurteilt worden.
Der aktuelle Fall sorgte Anfang des Jahres für Aufregung, weil der mutmaßliche Neonazi ein RTL-Kamera-Team bei der Vorführung trotz Hand- und Fussfesseln blitzschnell angegriffen und rassistisch beleidigt hatte. Zum dunkelhäutigen Kameramann sagte er: „Dich müsste man vergasen!“ Auch den BILD-Reporter beschimpfte er am Mittwoch vor der Urteilsverkündung.
Verurteilt wurde der 44-Jährige diesmal u.a. wegen Vergewaltigung, sexuellem Missbrauch, Anstiftung zum sexuellen Missbrauch sowie Verbreitung von Jugendpornografie.
Seine perfide Masche: Er sprach Jugendliche (zumeist Jungs) an und gab sich als Mitarbeiter einer Werbe- und Medienproduktionsfirma aus. Im Gegenzug für Fotoshootings versprach er Sachleistungen (z.B. Kleidung, Fahrräder) oder Geld.
Die jungen Opfer (teilweise 13 Jahre jung) lockte er so in eine Gartenlaube, nötigte sie zu Nacktfotos oder Sex, drohte dazu mit Veröffentlichung der Fotos bzw. Pornos. Insgesamt sechs Jugendliche soll er so getäuscht und missbraucht haben.
Der Richter hatte am Mittwoch keine Zweifel an den Taten, da der Angeklagte alles zugab und dadurch seine Strafe milderte. „Er hat damit den jungen Zeugen eine belastende Vernehmung erspart“, wertete der Richter zu Gunsten von Alexander H.
Im Schlusswort betonte Richter Gerolf Müller allerdings auch die Notwendigkeit der langen Gefängnisstrafe wegen des Rückfallrisikos: „Sie haben erhebliche Vorstrafen und es innerhalb von nur zwei Monaten geschafft, gleich eine Vielzahl von Straftaten zu begehen.“