In einem Fall verhafteten die Bundespolizisten einen 22-Jährigen wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Geldwäsche und Beihilfe zum Computerbetrug. Der junge Mann eröffnete unter falschen Angaben mehrere Bankkonten. Mittäter zahlten auf diese Konten Gelder ein, die sie von fremden Onlinekonten erbeutet hatten. Der 22-Jährige hob diese unmittelbar nach Zahlungseingang in bar ab. Hierdurch verursachten die Täter einen Gesamtschaden von mehr als 18 000 Euro. Der Verhaftete befindet sich jetzt im Gefängnis.
Wegen Betrugs wurde ein 42-Jähriger verhaftet. Unter dem Vorwand eine Lungenoperation bezahlen zu müssen, soll er sich von einem bekannten Ehepaar einen Betrag in Höhe von 40 000 Euro geliehen haben. Die Rückzahlung sollte aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung in der Türkei erfolgen. Doch die 40 000 Euro ist er den Geldgebern bis heute schuldig geblieben. Die Bundespolizei übergab den Mann an die zuständigen Justizbehörden. Auch er wartet nun in einer Zelle auf sein Strafverfahren
Schließlich verhafteten die Bundespolizisten auch noch einen 50-Jährigen, der wegen des Verdachts der sexuellen Misshandlung von Minderjährigen zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Der Verhaftete soll in einem Fall mit einer 14-Jährigen Geschlechtsverkehr gehabt und dem Mädchen zudem mit Gewalt gedroht haben. In drei weiteren Fällen soll er sich an seinem leiblichen minderjährigen Kind vergangen haben. Auch ihn lieferten die Beamten der Bundespolizei in das Gefängnis ein.