
Ein ehemaliges Ehepaar hat zwei seiner Kinder auf grausame Weise gequält. Der Vater muss nun für 16,5 Jahre hinter Gitter, die Mutter für 12 Jahre.
Weil es seine Kinder jahrelang im Keller einsperrte, schlug und hungern liess, ist ein Zürcher Ex-Ehepaar am Donnerstag zu langen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Das Bezirksgericht schickt den Vater für 16,5 Jahre ins Gefängnis, die Mutter für 12 Jahre.
Die beiden Kinder seien über Jahre systematisch im Keller eingesperrt worden, sie hätten Schmerzen gehabt, Hunger gelitten und Schikanen, Demütigungen und Erniedrigungen erlebt, sagte der Richter. Was die Kinder erzählt hätten, sei glaubhaft.
Sie hätten zwar zur Schule gekonnt, also nicht etwa wie Natascha Kampusch in Österreich, aber das Verschulden dieser Eltern sei erheblich, so der Richter weiter.
«Sie handelten gemeinsam»
Mutter und Vater hatten während des zweitägigen Prozesses stets versucht, dem anderen die Schuld in die Schuhe zu schieben. Das Gericht hält aber beide für verantwortlich. «Sie handelten gemeinsam, und sie hielten den anderen nicht von den Taten ab.»
Der Vater wurde wegen mehrfacher schwerer Körperverletzung, Gefährdung des Lebens, mehrfacher Freiheitsberaubung, mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern, mehrfacher sexueller Nötigung und Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht verurteilt.
Die Mutter erhielt ihre zwölf Jahre für mehrfache schwere Körperverletzung und mehrfache qualifizierte Freiheitsberaubung. Ihren Kindern, die heute junge Erwachsene sind, müssen die Eltern je 70’000 Franken Genugtuung zahlen. Der Vater mit kosovarischen Wurzeln und die Mutter, eine Schweizerin, bleiben mindestens bis März 2021 in Sicherheitshaft, weil Fluchtgefahr besteht.
Gericht zeigt Vormundschaftsbehörde an
Folgen hat der Fall nun auch für die damaligen Verantwortlichen der Stadtzürcher Vormundschaftsbehörden, den Vorläufer der heutigen Kesb. «Das ist viel falsch gelaufen», sagte der Richter dazu. Das Gericht selber werde eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen die damaligen Verantwortlichen einreichen.