KINDESMISSBRAUCH

Gericht wirft Angeklagtem Kindesmissbrauch in 159 Fällen vor

rast Lüneburg. Der Vorschlag des Gerichts sorgte am Donnerstag für Unverständnis und Tränen bei den Müttern der mutmaßlichen Opfer: Gesteht der Mann, dem 159 Fälle des Kindesmissbrauchs vorgeworfen werden, hat er mit einer Freiheitsstrafe zwischen 22 und 26 Monaten, einer Sexualtherapie und einer Geldauflage zu rechnen bleibt die Strafe unter zwei Jahren, kann sie zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Staatsanwaltschaft befürwortet den Vorschlag, die Anwaltsvertreter der Opfer wollen die Obergrenze hochschrauben und die Eltern wollen den Mann auf jeden Fall hinter Gittern sehen.

Der erwerbslose, 47 Jahre alte Angeklagte aus Deutsch Evern, der inzwischen bei seinen Eltern in Bad Bevensen lebt, kommt um kurz vor 10 Uhr in Saal 21 des Landgerichts, das Gesicht abgeschirmt durch eine Akte und eine heruntergezogene Kapuze, er steuert sofort eine Ecke an, bleibt dort minutenlang mit dem Rücken zu den Medienvertretern und den zahlreichen Zuschauern stehen. Später liest die Staatsanwältin die Anklage vor, listet 159 Fälle des Kindesmissbrauchs auf, darunter eine rechtlich gesehen schwere Tat. In der Zeit zwischen Juli 2012 und Mai 2015 soll er seine damals neun bis zehn Jahre alte Tochter, seine Nichte und acht weitere Mädchen im Alter zwischen vier und sieben Jahren missbraucht haben, die Mädchen waren Freundinnen seiner Tochter.

Laut Anklage hat der inzwischen geschiedene Mann die Kinder nackt im Freibad, im SaLü und vor allem in seinem Haus in Deutsch Evern nackt fotografiert und angefasst. Er ließ die Mädchen etwa nackt im oder am Planschbecken auf dem Anwesen posieren, weil es ihn laut Anklägerin „sexuell erregte“. Im Keller mussten sich einige der Mädchen am kompletten Körper bemalen, er hielt die Kamera drauf. Und er duschte sie ab, ölte sie danach ein und griff ihnen wie im Sommer beim Eincremen in den Intimbereich. In einem Fall hatte er in einem Toilettenraum eine Kamera installiert, die alle drei Sekunden auslöste. Zudem fertigte er Gipsabdrücke von Intimbereichen, um daraus laut Anklage „Skulpturen“ herzustellen.

Was aus Sicht der Eltern zu einer viel zu milden Strafe führen könnte, erläutert Richter Nico Ottmüller als Vorsitzender der 2. Großen Jugendkammer so: „Es waren schwierige Ermittlungen. Die Kinder waren zur Tatzeit alle zwischen vier und sieben Jahre alt, seine Tochter etwas älter, das machte die Vernehmungen schwierig. Es war eine Herkules-Aufgabe, herauszufinden, was kann angeklagt werden und was nicht.“ Denn dafür bedürfe es einer Konkretisierung der Taten mit Details, beispielsweise an welchem Tag genau es passiert sein soll. Die Kinder wurden bereits während der Ermittlungen gehört, die Videoaufzeichnungen haben sich die Berufsrichter schon angesehen: „Da bleiben etliche Fragen offen.“ Gesteht der Angeklagte nicht, müssten die Kinder im Prozess erneut aussagen, laut Ottmüller eine weitere schwere Belastung für sie.

Nach jetzigem Stand gebe es laut den Richtern 29 Fälle, bei denen der Beweis geführt werden könnte. Kommt es zu einem Geständnis, könnten die restlichen Vorwürfe nach Ansicht von Kammer und Staatsanwaltschaft eingestellt werden, die Mädchen bräuchten auch nicht im Gericht erscheinen.

Der Angeklagte gab am Donnerstag nur seine Personalien preis, äußerte sich noch nicht zu den Vorwürfen. Er wurde bereits vor dem Prozess von einem Psychiater untersucht, der attestierte ihm laut einer Rechtsanwältin der Nebenklage eine „pädophile Störung“, zudem sei von einer „erheblichen Wiederholungsgefahr“ auszugehen. Als Motiv habe der Angeklagte dem Gutachter „das Bedürfnis nach menschlicher Nähe“ genannt, an seiner Entwicklung sei „die Kälte seiner Frau“ schuld gewesen. Reue habe er nicht gezeigt.

Diese Rechtsanwältin stellte einen Befangenheitsantrag gegen die Richter, die vor dem Prozess die Nebenklägervertreter viel zu spät eingeschaltet und bereits frühzeitig einen konkreten Vorschlag fürs Urteil unterbreitet hätten. So sei „in erheblichem Maße zu befürchten“, dass ein unvoreingenommenes Verfahren nicht durchzuführen sei. Die Anwälte der anderen Nebenkläger schlossen sich diesem Antrag nicht an. Der Prozess wird fortgesetzt.

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