
Die grauen Haare über die Glatze gekämmt, der Blick niedergeschlagen. Seit 1983 beschäftigt Olaf R. die Hamburger Justiz mit Übergriffen auf Kinder, wurde in den 90er Jahren zwölf Mal festgenommen, schließlich zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt.
Sein letzter Prozess fand 2013 statt. Damals hatte er einen Zehnjährigen unsittlich berührt, wurde er zu 15 Monaten Haft verurteilt. Nach seiner Entlassung bekam der Rentner die Weisung, keinen Kontakt zu Kindern aufzunehmen. Trotzdem fragte Olaf R. im Oktober 2015 einen Zwölfjährigen, ob der sich „in Badehose oder ohne Unterhose“ fotografieren lassen würde, griff dem Schüler über der Hose an das Gesäß.
Das Gericht entschied: Olaf R. blieb auf freiem Fuß, wird aber observiert. Grund: Der Griff an das Gesäß gilt nicht als sexueller Missbrauch, sondern als „tätliche Beleidigung“. Und selbst in Kombination mit einem Verstoß gegen Weisungen der Führungsaufsicht reicht das nicht für einen Haftbefehl.
Die Folge: Im November 2015 sprach der vorbestrafte Kinderschänder zwei weitere Jungen an. Er bedauere das „zutiefst“, ließ Olaf R. seinen Anwalt am Mittwoch vor dem Amtsgericht Altona erklären, bevor die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde. Fortsetzung 18. Januar.