KINDESMISSBRAUCH

Irland muss für sexuellen Missbrauch Entschädigung zahlen

Die irische Regierung muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) für einen Fall von sexuellem Missbrauch 30`000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Geklagt hat eine heute 50-Jährige aus Cork, die als 9-Jährige 1973 an einer öffentlichen Schule vom Schuldirektor wiederholt sexuell missbraucht worden war.

Der Staat habe gegen seine Pflicht verstossen, Kinder vor Misshandlungen zu schützen, hiess es in dem Urteil von Dienstag in Strassburg. Dieser Schutz sei an Grundschulen besonders wichtig. Die Menschenrechts-Richter haben jedoch keine Mängel oder Lücken im irischen Recht festgestellt. Deshalb muss Irland als Folge dieses Urteils keine Gesetze ändern oder verschärfen.

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