
HANNOVER
Die Kammer um Richter Stefan Lücke hat es sich am Montag nicht leicht gemacht. Eine halbe Stunden länger als geplant dauerte die Urteilsberatung. Und dann verkündete Richter Lücke das Urteil: Jörg S. (40) wird zu dreieinhalb Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrungverurteilt. Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs in einem Fall und 16 Verstößen gegen die Weisungen der Führungsaufsicht. Die Einzelstrafen zusammengerechnet ergeben eine Haftdauer von mehr als 20 Jahren.
Erste Strafe schon abgesessen
Doch das ist nicht entscheidend. Jörg S. wurde 2011 in Rostock wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Jungen zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Diese Strafe hat er bis zum letzten Tag abgesessen. Anschließend kam er als rückfallgefährdeter Sexualstraftäter mit elektronischer Fußfesselwieder frei.
Täter durfte Fußfessel ablegen
Anfang Mai 2018 durfte Jörg S. die elektronische Fußfessel ablegen. Er wohnte bereits fast ein Jahr in einer kinderreichen Gegend im Osten Hannovers – bis dahin ohne Zwischenfälle. Doch der Fußfessel entledigt, ging es sofort los. „Der Angeklagte hat systhematisch Kinder gelockt“, so der Richter. Mit Süßigkeiten und Video-Spielen holte er bis zum 24. August 2018 Kinder in seine Wohnung. Die Polizei machte fünf Jungen aus; alle unter zehn Jahren. Im Badezimmer fanden die Ermittler eine Kamera. In einem Versteck Datenträger, die die Polizeiimmer noch nicht entschlüsseln konnte.