Wie der evangelische Gesamtkirchenrat angekündigt hat, ist dem 31-jährigen Erzieher nun am Mittwochabend eine fristlose Kündigung zugestellt worden. Das teilte Pfarrer und Kirchensprecher Matthias Treiber mit. Zuvor hatte es einen Aufhebungsvertrag gegeben mit einer Klausel, dass der Beschuldigte noch bis August Gehalt erhalten werde.
Mit der fristlosen Kündigung will die Kirche nun einen schnellen, endgültigen Schlussstrich ziehen. Der Anwalt des Tatverdächtigen hatte derweil mitgeteilt, dass er für eine solche nachträgliche fristlose Kündigung keine rechtliche Grundlage sehe.
Selbstanzeige von Kirchenpfleger Rolf Krieg
Der Kirchensprecher teilte zudem mit, dass die Selbstanzeige von Kirchenpfleger Rolf Krieg zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen ihn inzwischen beim Oberkirchenrat eingegangen sei. Krieg, in der evangelischen Kirche in Heilbronn zuständig für Kindergärten war, wird vorgeworfen, nach Bekanntwerden des Verdachts gegen den Erzieher im August oder September 2017 nicht sofort alle Gremien informiert zu haben und die Suspendierung des Tatverdächtigen verzögert zu haben.
Die Polizei hatte die Kirche zu dem Zeitpunkt über die brisanten Ermittlungen informiert. Trotz des Wissens um die kinderpornografischen Funde in seinem persönlichen Umfeld konnte der 31-Jährige bis Januar 2018 weiterarbeiten und wurde erst dann vom Dienst freigestellt.
Beschuldigter bleibt weiterhin in Haft
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft liegen aus Sicht des Haftrichters Haftgründe weiterhin vor. Im Haftbefehl vor der Festnahme des Erziehers war der Haftgrund der Fluchtgefahr aufgelistet. Zudem hatte der Haftrichter darin auf eine hohe Straferwartung verwiesen.
Dem Tatverdächtigen wird der Besitz von 10.000 Kinderpornobildern und rund 900 Videos vorgeworfen, die auf elektronischen Medien bei einer Hausdurchsuchung gefunden wurden. Zudem wird wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes gegen ihn ermittelt, nachdem ein Vater Anzeige erstattet hatte. Ermittler fanden bei einer erneuten Hausdurchsuchung eine Kamera, auf der der Erzieher im Jahr 2013 bei sexuellen Handlungen mit einem achtjährigen Jungen zu sehen sein soll.
Laut Strafgesetzbuch liegt der Strafrahmen für sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) zwischen sechs Monaten bis zu zehn Jahren Haft.