KINDESMISSBRAUCH

Kindesmissbrauch: 31-Jähriger angeklagt

Ein 31-jähriger Mann muss wegen des Missbrauchs eines drei Monate alten Babys für vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Die junge Frau legte ein Geständnis ab. Der Mann hatte die Taten am ersten Prozesstag ebenfalls eingeräumt, widerrief das Geständnis später jedoch. Gegen die 19-jährige Mitangeklagte sprach das Gericht in Gera eine Jugendstrafe von einem Jahr aus, die zur Bewährung verhängt wurde. Zudem muss die junge Frau während der Bewährungszeit 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten. Sie nahm das Urteil sofort an, während der Mann sich noch nicht dazu äußerte, ob er eventuell Rechtsmittel einlegt.

Angeklagte hatten die Tat mit dem Handy gefilmt

Wie der Vorsitzende Richter des Landgerichtes, Berndt Neidhardt, sagte, sah es die Kammer als erwiesen an, dass die Beschuldigten den Säugling im Jahr 2016 sexuell missbraucht und die Tat mit einem Handy gefilmt hatten. Bei der Tat sei es vor allem der Mann gewesen, der seine sexuellen Fantasien habe umsetzen wollen. “Er war der Bestimmer.” Der große Altersunterschied von zwölf Jahren habe dazu geführt, dass die unerfahrene junge Frau den Wünschen ihres damaligen Freundes nachgekommen sei.

Staatsanwältin Dagmar Weber hatte in ihrem Schlussvortrag ebenfalls betont, die junge Frau habe in einem Gefühl der Abhängigkeit dem Wunsch des Angeklagten nachgegeben, mit einem Baby sexuelle Handlungen durchzuführen. Dazu habe sie sich mit einer Bekannten verabredet, die mit ihrer Tochter in die Wohnung des Mannes nach Pößneck gekommen sei. Als die Mutter vorübergehend abwesend war, kam es zu dem Missbrauch, den der Mann filmte. Damit sei auch der Straftatbestand der Herstellung von Kinderpornografie erfüllt worden.

Angeklagte litt an Pilzinfektion

Straferschwerend für die Angeklagte sei es, so Neidhardt, dass sie mit dem Kind sexuelle Handlungen an sich selbst vorgenommen habe, obwohl sie an einer Pilzinfektion litt. “Selbst wenn sie das zum Tatzeitpunkt noch nicht wusste, so war ihr doch klar, dass mit ihrem Körper etwas nicht stimmte.” Kritisch ging Neidhardt mit dem Angeklagten ins Gericht. Es habe von dessen Seite “hoher krimineller Energie” bedurft, die Tat zu begehen. Als völlig unglaubwürdig bezeichnete es der Richter, dass der Mann das Verbrechen zunächst gestanden, dann jedoch behauptete, er sei bei der Tat nicht anwesend gewesen.

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