Im Prozess um den sexuellen Missbraucheines geistig behinderten Mädchens in Hamburg-Heimfeld hat der 79 Jahre alte Angeklagte ein Geständnis abgelegt. „Es werden die Tatvorwürfe aus der Anklageschrift (…) voll umfänglich eingeräumt“, erklärte der Verteidiger am Donnerstag vor der Strafkammer am Landgericht.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Mitarbeiter eines Schülerbeförderungsunternehmens vor, die Zwölfjährige am 27. November 2018 auf einem Waldparkplatz schwer sexuell missbraucht zu haben.
Ein 28-Jähriger, der mit seiner Freundin spazieren gehen wollte, wurde auf das Geschehen in dem Kleinbus aufmerksam und verständigte das Busunternehmen, dessen Name und Telefonnummer auf dem Fahrzeug standen. Die Geschäftsführerin des Unternehmens alarmierte die Polizei.
Verteidiger bietet Bewährungsstrafe an
Der Verteidiger scheiterte mit einem Antrag, die Öffentlichkeit von der Verhandlung auszuschließen. Das Gericht erklärte jedoch, der Angeklagte könne ohne Zuhörer aussagen. Daraufhin bot der Verteidiger ein Geständnis seines Mandanten gegen eine bewährungsfähige Freiheitsstrafe, also von unter zwei Jahren, an.
Auch darauf ging die Strafkammer nicht ein, weil zunächst die Vorwürfe genau aufgeklärt werden müssten. Der 79-Jährige sitzt seit Anfang März in Untersuchungshaft. Haftgrund ist Wiederholungsgefahr. Der Angeklagte ist allerdings nicht vorbestraft.
Hand unter dem T-Shirt des Mädchens
Der erste Zeuge gab an, er sei am frühen Nachmittag an dem Kleinbus vorbeigegangen, der in der hintersten Ecke des Parkplatzes gestanden habe. Er habe einen Mann auf dem Fahrersitz gesehen, sagte der 28-Jährige. Das Kind auf dem Beifahrersitz habe seinen Kopf über den Schoß des Fahrers gebeugt. Der Mann habe seine Hand unter dem hochgezogenen T-Shirt des Mädchens gehabt. „Das sah aus wie ein Streicheln“, sagte der Zeuge.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte der 79-Jährige Oralverkehr mit dem Kind. Als der Zeuge sich hinter dem Fahrzeug umdrehte und zum Handy griff, sei der Fahrer in Panik davongefahren.
Der Angeklagte in dunkelkariertem Hemd und Jeans wirkte deutlich jünger als 79. Sein Verteidiger äußerte Zweifel an der Haftfähigkeit seines Mandanten. Er stellte auch die Rechtmäßigkeit eines DNA-Gutachtens infrage. Über die Geständniserklärung hinaus werde sein Mandant keine Angaben machen, sagte der Anwalt.