Er betäubte den eigenen achtjährigen Sohn mit Alkohol und verging sich anschließend an dem Kind. Wegen zehn schwerer sexueller Übergriffe wurde ein 38 Jahre alter Vater deshalb gestern vom Landgericht zu acht Jahren Haft verurteilt.
Ursprünglich hatte der Mann sämtliche Taten abgestritten und die Vorwürfe als eine Art Racheakt der von ihm getrennt lebenden Mutter des heute 14-jährigen Opfers darzustellen versucht. Doch bereits am ersten Verhandlungstag vor drei Wochen besann sich der Mann eines Besseren und räumte wenigstens die zehn Taten ein, bei denen er selbst übergriffig geworden war.
Der Junge wurde daraufhin vom Gericht im Zeugenstand vernommen und bestätigte auch den zweiten Teil der Anklage: Demzufolge wurde er in einer verlassenen Fabrikhalle im Taunus von zwei ihm völlig unbekannten Männern missbraucht – in einem Fall wurde der Junge zuvor mit Alkohol gefügig gemacht, ein andermal mit einem speziellen Nasenspray. Die Taten fanden immer im Rahmen des dem Vater vom Familiengericht zugesprochenen Umgangsrecht statt und zogen sich über mehr als fünf Jahre hin. Erst im vergangenen Jahr offenbarte sich der Junge seiner Mutter, die mit ihm zur Polizei ging und den Stein ins Rollen brachte. Die Staatsanwaltschaft stellte schließlich die umfangreiche Anklageschrift zusammen.
Im Mittelpunkt des mehrtägigen Prozesses stand neben der Aussage des Jungen das Gutachten einer speziellen Sachverständigen für Fragen der Glaubwürdigkeit. Sie hatte sich eingehend mit dem Jungen beschäftigt und kam zu dem Ergebnis, dass dessen Aussage insgesamt schlüssig und damit glaubwürdig sei. Er hatte gezielte Beschreibungen der beiden fremden Männer geliefert und sich auch an Einzelheiten erinnert, die sich Kinder nicht einfach ausdenken können, hieß es in dem Gutachten.
Die Taten mit Fremdbeteiligung wogen im Urteil schließlich noch schwerer als die Übergriffe, die der Vater direkt gegen den Sohn begangen hatte. Die Ursache für die Taten sah der Angeklagte in seiner eigenen Persönlichkeitsentwicklung. Als Sohn strenger und auch gewalttätiger Eltern sei die eigene Homosexualität stets unterdrückt worden. Stattdessen ließ er sich auf eine Ehe ein, die aber bereits vor der Geburt des Jungen in die Brüche gegangen war.
Wäre es nach dem Willen des Anklagevertreters gegangen, hätte der Mann sogar für neun Jahre und zehn Monate ins Gefängnis gemusst. Sollte das Urteil rechtskräftig werden – darüber wird wahrscheinlich der Bundesgerichtshof als Revisionsinstanz entscheiden –, wird der Angeklagte die Haftanstalt zum ersten Mal von innen sehen. In der Missbrauchssache war er nämlich nicht einen Tag in Haft. Und auch nach der Urteilsverkündung verließ er das Justizgebäude freien Fußes. „Er hat sich dem Verfahren vom ersten bis zum letzten Tag gestellt und auch eine feste Verwurzelung im Rhein-Main-Gebiet. Für eine Fluchtgefahr bestehen keine Anzeichen“, sagte Vorsitzender Richter Uwe Steitz.